1.1 Grundsatzvereinbarung 2014
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 23.10.2014 die Grundsatzvereinbarung „Städtebauliche und eisenbahnfachplanerische Eckpunkte zur Entwicklung der frei werdenden Bahnflächen in Lindau-Insel und Lindau-Reutin –Zwei-Bahnhofs-Lösung“ vom 17.09.2014 (Anlage 3) beschlossen.
Ziel war eine geneinsame städtebauliche Entwicklung der frei werdenden Bahnflächen. Grundlage dafür war das sogenannte „Laux-Konzept“, welches der Grundsatzvereinbarung von 2014 als Anlage 3/1 bis 3/3 beigefügt war.
Konkret wurden u.a. folgende Inhalte aufgeführt:
Lindau-Insel:
- Städtebauliche Entwicklung der Flächen
- Mischgebietsentwicklung
- Entwicklung des Bahnhofsumfelds einschließlich Vorplatzsituation mit Zugang zu den Bahnsteigen, Gebäude, Busbahnhof, P&R, Taxi, ÖPNV, Fahrradabstellplätze, Kiss & Ride u.a.
- Grün- und Freiflächenkonzept
- Wertschöpfung durch Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken
Lindau-Reutin:
- Städtebauliche Aufwertung der Flächen
- Umsetzung Variante „Wohnen plus“ des Laux-Konzeptes
- Neugestaltung des Bahnhofsgebäudes und des Bahnhofsvorplatzes einschl. Erweiterung und Verknüpfung mit dem ÖPNV, Busbahnhof, Taxi- und PKW-Vorfahrt, Kurz- und Langzeitparkplätze, Kiss & Ride usw.
- Grün- und Freiflächenkonzept
- Wertschöpfung durch Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken
1.2 Fortschreibung Grundsatzvereinbarung Lindau-Insel 2021
Mit Beschluss des Rahmenplans für die Hintere Insel im Jahr 2019 wurde die planerische Grundlage für die Entwicklung der Bahnflächen für die Hintere Insel ausdifferenziert. Im Rahmenplan sind die städtebaulichen Ziele, das weitere Vorgehen, die Umsetzung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) sowie ein Gestaltungsleitfaden beinhaltet.
Für die Bahn ist nun die Grundlage gegeben, die Flächen zu vermarkten. Eine erfolgreiche Vermarktung ist wiederum die Voraussetzung für den Rückbau der Bahninfrastruktur.
Die Stadt erarbeitet aktuell ein Folgekostenkonzept für die Hintere Insel, das alle Maßnahmen der SoBoN aufführt und diese kostenmäßig auf die jeweiligen Vermarktungsabschnitte der Bahn umlegt. Sobald das Folgekostenkonzept vorliegt, werden dazu entsprechende Kostenübernahmeverträge mit den Grundstückskäufern abgeschlossen, welche die Voraussetzung für die nachfolgenden Hochbauwettbewerbe sowie die Bauleitplanung ist. Diese Arbeitsschritte sind in der Grundsatzvereinbarung für Lindau-Insel (Anlage 1) aufgeführt.
Wesentliche Ziele der Grundsatzvereinbarung Lindau-Insel sind folgende Punkte:
Es wird klargestellt, dass die SoBoN anzuwenden ist. Die Anwendung der SoBoN muss kausal auf die jeweilige Quartiersentwicklung zurückzuführen sein.
Ergänzend zum SoBoN-Grundsatzbeschluss wird aufgenommen, dass zur Umsetzung des 30%-Anteils für geförderten Wohnungen neben dem Modell der EOF auch andere Modelle angewendet werden können. Dies war Wunsch der Stadt, um ggf. auch Baugruppen oder Genossenschaften zum Zuge kommen zu lassen. Die anschließende Entscheidung dazu ist jetzt aber noch nicht erfolgt. Sie wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es wird die Erarbeitung eines Folgekostenkonzeptes durch die Stadt vereinbart. Die Folgekosten werden anteilig der jeweiligen Baumasse für Wohnen auf die einzelnen Quartiere umgelegt. Städtebauliche Grundlage hierfür ist der Rahmenplan für die Hintere Insel.
Es werden die jeweiligen Meilensteine beschrieben, welche noch bis zur Vermarktung der Grundstücke erfolgen müssen. Dies ist das Folgekostenkonzept. Im Folgekostenkonzept wird auch eine Erschließungsplanung beinhaltet sein, welches die abzutretenden öffentlichen Erschließungsflächen konkret aufzeigt. Mit den Investoren werden dann die Hochbauwettbewerbe sowie die Bauleitplanung durchgeführt. Anschließend erfolgen die Freistellung der Bahnflächen sowie der Rückbau.
Es wird vereinbart, dass Stadt und Bahn bei den kommenden Arbeitsschritten weiterhin zusammenarbeiten und sich gemeinsam um optimale Lösungen bemühen.
Es wird klargestellt, dass die kommunale Planungshoheit durch diese Grundsatzvereinbarung nicht berührt wird.
1.3 Fortschreibung Grundsatzvereinbarung Lindau-Reutin
Das Vorgehen bei der Entwicklung der Bahnflächen auf der Hinteren Insel seit 2016 und die Grundsatzvereinbarung Lindau-Insel dienen als Vorlage für die Entwicklung für die Bahnflächen Lindau-Reutin (Anlage 2).
Konkret werden folgende Inhalte vereinbart:
Es wird gemeinsam ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt und durchgeführt. Grundlage hierfür ist das Laux-Konzept „Wohnen plus“ der Grundsatzvereinbarung 2014 sowie die Ergebnisse der VU „Reutin Mitte“ aus 2020. Von der grundsätzlichen Nutzung ist insbesondere für den südlichen Bereich eine Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) vorgesehen. Anschließend wird ein detaillierter Rahmenplan erarbeitet. Anschließend werden mit den Investoren Hochbauwettbewerbe sowie die Bauleitplanung durchgeführt. Die Stadt übernimmt keine Gewähr für Dauer und Erfolg dieser Verfahren, die kommunale Planungshoheit bleibt unberührt.
Die Bahnflächen werden in zwei Bereiche aufgeteilt. Der Bereich Nord wird zuerst entwickelt und beinhaltet die Flächen des Bahnhofs Reutin sowie die östlich anschließenden Parkierungsflächen. Die Stadt wird zudem die Bregenzer Straße, den Berliner Platz und weitere angrenzende Bereiche in den Wettbewerbsumgriff aufnehmen. Anschließend wird der Wettbewerb für den Bereich Süd (Flächen südlich der Gleise) vorbereitet und durchgeführt. Die Trennung der beiden Bereiche erfolgt aus Gründen der Dringlichkeit und der Durchführbarkeit. Beide Teile sollen aber städtebaulich gemeinsam betrachtet werden, die Wettbewerbe entsprechend auf die benachbarten Bereiche Bezug nehmen.
Die SoBoN findet Anwendung. Die Regelungen sind hier analog zu den Regelungen auf der Insel getroffen (siehe 1.2).
Ein Teil der Bahnflächen Süd (bis zu ca. 2 ha), im Bereich der Kamelbuckelbrücke, soll für die Errichtung einer wissenschaftlichen Nutzung oder Forschungseinrichtung vorgehalten werden.
Es wird die Erarbeitung eines Folgekostenkonzeptes durch die Stadt vereinbart. Die Folgekosten werden anteilig der jeweiligen Baumasse für Wohnen auf die einzelnen Quartiere umgelegt. Städtebauliche Grundlage hierfür ist der zu erarbeitende Rahmenplan.
Es werden die jeweiligen Meilensteine beschrieben, welche noch bis zur Vermarktung der Grundstücke erfolgen müssen. Beginnend ab dem Abschluss vorliegender Grundsatzvereinbarungen sind dies die Vorbereitung der Wettbewerbe Nord und Süd, die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans, die Veräußerung der Grundstücke sowie die Freistellung und der Rückbau.
Es wird vereinbart, dass Stadt und Bahn bei den kommenden Arbeitsschritten weiterhin zusammenarbeiten und sich gemeinsam um optimale Lösungen bemühen.
Es wird klargestellt, dass die kommunale Planungshoheit durch diese Grundsatzvereinbarung nicht berührt wird.