- Ziel und Zweck der Planung
Das Einkaufszentrum „Lindaupark“ befindet sich seit dem Jahr 2000 in zentraler innerörtlicher Lage, im Stadtteil Reutin. Die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR als Eigentümer des Lindauparks plant die Erweiterung seiner Verkaufsflächen um ca. 5.500 m². Hierzu hat sich der Stadtrat in einem nicht-öffentlichen Workshop am 17.11.2017 beraten. Am 13.12.2017 hat der Stadtrat mehrheitlich der Erweiterung des Lindauparks als Grundlage für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) durch die Regierung von Schwaben zugestimmt.
Das Raumordnungsverfahren wurde daraufhin auf Bitten der Stadt Lindau (B) durchgeführt. Am 19.11.2018 hat die Regierung von Schwaben per Bescheid der Erweiterung des Lindauparks auf max. 17.500 m² zugestimmt. Auflage war, dass die hauptsächlich berührten Verkehrswege ausreichend leistungsfähig sind. Dies ist mit den Planungen des Berliner Platzes und der Kemptener Straße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ bereits planerisch erfolgt.
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde das Vorhaben am 15.09.2020 vorgestellt. Dieser empfahl die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Umsetzung des vorliegenden Bauvorhabens.
Der Lindaupark beabsichtigt seinen Betrieb gestalterisch und funktional umzubauen und neue Verkaufsflächen zu generieren. Die Erweiterung des Lindauparks ist gleichermaßen eine Chance wie auch eine Notwendigkeit, die sich aus der Entwicklung des 4-Linden-Quartiers ergibt. Gemeinsam mit dem 4-Linden-Quartiers stellt die Entwicklung des Lindaupark einer der wichtigsten Bausteine bei der Entwicklung des Bereichs um den Berliner Platz dar.
Durch die Entwicklung des 4-Linden-Quartiers ist es möglich, die Parkierungsflächen auf dem Dach des Lindauparks aufzugeben und in das im Norden anschließende Haus N zu verlegen. Gleichzeitig kann die immissionsschutzfachlich kritische und gestalterisch schwierige Technik an der Nordseite des Lindauparks seitlich über der Anlieferung untergebracht sowie eingehaust werden. Von der neuen Parkierungsanlage im Haus N wird ein II-geschossiger Verbindungsbau in den Lindaupark führen. Der Lindaupark erhält so einen weiteren Zugang über das Haus N.
Durch die Neuordnung der Parkierung kann das Parkdeck als Geschoss ausgebildet und so neue Handelsflächen generiert werden. Dabei steigt die Verkaufsfläche des Lindauparks von ca. 12.000 m² auf ca. 17.500 m². Dies ist durch das bereits durchgeführte Raumordnungsverfahren gedeckt.
Von Seiten der Stadt wird angestrebt, die verkehrliche Situation am Berliner Platz zu verbessern. Die Zufahrt wird zukünftig über die Kemptener Straße über eine an der Nordfassade führende Zuwegung auf das Grundstück des Lindauparks geführt, wobei der Kreuzungsbereich mit entsprechenden Fahrspuren und einer Lichtsignalanlage ausgebaut wird. Die direkte Zu- und Abfahrt vom Berliner Platz zum Lindaupark wird entfallen. Durch diese Änderung kann zum einen ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden, zum andern ergibt sich dadurch die Möglichkeit den Vorplatz des Lindauparks neu zu gestalten.
Der Lindaupark beherbergt bereits Geschäfte aus sämtlichen Sortimentsbereichen. Sowohl Lebensmittelgeschäfte, Textilgeschäfte als auch Läden aus dem Drogeriebereich und der Elektrobranche sind im Lindaupark ansässig. Neben diversen Einzelhandelsgeschäften befinden sich auch unterschiedliche Gastronomiebetriebe sowie die Verwaltung des Lindauparks im Einkaufszentrum.
Um das Sortimentsangebot an einem attraktiven Einkaufstandort weiterhin zu gewährleisten bzw. auszubauen plant die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR das bestehende Einkaufszentrum Lindaupark zu erweitern. Es soll neben der Verkaufsfläche auch eine Erweiterung der Geschossfläche stattfinden. Die bestehende Bruttogeschossfläche soll von rund 41.710 m² auf 45.525 m² und die Verkaufsfläche soll von 12.500 m² auf 17.500 m² erweitert werden. Die 3. Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche" lässt bereits eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 13.000 m² zu. Derzeit umgesetzt und im Bestand vorhanden sind jedoch nur 12.500 m².
Dabei teilen sich die Verkaufsflächen auf folgende Sortimentsbereiche auf: Lebensmittel, Drogerie- und Parfümwaren, Optiker, Uhren und Schmuck, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Schreibwaren, Elektroartikel, Sportartikel, Glas, Porzellan, Keramik und Geschenkartikel sowie Gastronomiebetriebe.
Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche kann der Versorgungsstandort des Lindauparks weiter ausgebaut werden. Der Lindaupark übernimmt eine wichtige Versorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung und der Ausbau des Lindauparks als Nahversorgungsstandort für die umliegenden Stadtteile, sowie für das gesamte Stadtgebiet.
- Rechtliche Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.03.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 24.03.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 24.03.2021 und den Fachgutachten fand in der Zeit vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 24.03.2021 zwei Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 07.04.2021 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 24.03.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 15.12.2021 eingearbeitet:
- Anpassung der Artenliste 1.6.2
- Anpassung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzung 1.8.5
- Ergänzung der Festsetzung zur Freiflächengestaltung, dass 2/3 der zu pflanzenden Bäume standortheimische Laugehölze sein müssen (Ziffer 2.5.1)
- Festsetzung eines Ausfahrtsbereiches der Kundenstellplätze der Apotheke auf den Berliner Platz
- Anpassung des Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt
- Anpassung der Baugrenze der Fahrradbox und im Bereich der Anlieferung
- Anpassung der Baumstandorte (Anzupflanzende Bäume)
- Ergänzung Hinweis zur Denkmalpflege (Ziffer 3.1)
- Ergänzung Löschwasserhinweis – Vorhalten der mind. Löschwassermenge, Abstand zwischen Hydranten zu den Gebäuden (Ziffer 3.3)
- Anpassung der zeichnerischen Hinweise (Verkehrsführung)
- Anpassung der Begründung (u.a. zum Thema Verkehrsführung und Immissionsschutz)
- Weiteres Verfahren
Durch den Stadtrat soll nun der Billigungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 15.12.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf vom 15.12.2021 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung erfolgen.
Zu Erarbeiten ist des Weiteren noch der Durchführungsvertrag, welcher ein Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes darstellt.