Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“: - Abwägung frühzeitige Beteiligung - Billigung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 - Beschluss zur Beteiligung gem. §§ 3 Abs 2. und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Ziel und Zweck der Planung

Das Einkaufszentrum „Lindaupark“ befindet sich seit dem Jahr 2000 in zentraler inner­ört­licher Lage, im Stadtteil Reutin. Die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR als Eigentümer des Lindauparks plant die Erweiterung seiner Verkaufsflächen um ca. 5.500 m². Hierzu hat sich der Stadtrat in einem nicht-öffentlichen Workshop am 17.11.2017 beraten. Am 13.12.2017 hat der Stadtrat mehrheitlich der Erweiterung des Lindauparks als Grundlage für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) durch die Regierung von Schwaben zugestimmt.

Das Raumordnungsverfahren wurde daraufhin auf Bitten der Stadt Lindau (B) durchgeführt. Am 19.11.2018 hat die Regierung von Schwaben per Bescheid der Erweiterung des Lindau­parks auf max. 17.500 m² zugestimmt. Auflage war, dass die hauptsächlich berührten Ver­kehrs­wege ausreichend leistungsfähig sind. Dies ist mit den Planungen des Berliner Platzes und der Kemptener Straße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ bereits planerisch erfolgt. 

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde das Vorhaben am 15.09.2020 vorgestellt. Dieser em­pfahl die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Umsetzung des vor­lieg­enden Bauvorhabens.

Der Lindaupark beabsichtigt seinen Betrieb gestalterisch und funktional umzubauen und neue Ver­kaufsflächen zu generieren. Die Erweiterung des Lindauparks ist gleichermaßen eine Chance wie auch eine Notwendigkeit, die sich aus der Entwicklung des 4-Linden-Quartiers er­gibt. Gemeinsam mit dem 4-Linden-Quartiers stellt die Entwicklung des Lindaupark einer der wichtigsten Bausteine bei der Entwicklung des Bereichs um den Berliner Platz dar.

Durch die Entwicklung des 4-Linden-Quartiers ist es möglich, die Parkierungsflächen auf dem Dach des Lindauparks aufzugeben und in das im Norden anschließende Haus N zu ver­legen. Gleich­zeitig kann die immissionsschutzfachlich kritische und gestalterisch schwierige Technik an der Nordseite des Lindauparks seitlich über der Anlieferung unter­ge­bracht sowie ein­­ge­haust werden. Von der neuen Park­ierungs­an­lage im Haus N wird ein II-geschossiger Ver­­bin­dungs­bau in den Lindaupark führen. Der Lindau­park erhält so einen weiteren Zugang über das Haus N.

Durch die Neuordnung der Parkierung kann das Parkdeck als Geschoss ausgebildet und so neue Handelsflächen generiert werden. Dabei steigt die Verkaufsfläche des Lindauparks von ca. 12.000 m² auf ca. 17.500 m². Dies ist durch das bereits durchgeführte Raumordnungs­ver­­fahren gedeckt. 

Von Seiten der Stadt wird angestrebt, die verkehrliche Situation am Berliner Platz zu ver­bessern. Die Zufahrt wird zukünftig über die Kemptener Straße über eine an der Nord­fassade führende Zuwegung auf das Grundstück des Lindauparks geführt, wobei der Kreu­zungs­bereich mit entsprechenden Fahrspuren und einer Lichtsignalanlage ausgebaut wird. Die direkte Zu- und Abfahrt vom Berliner Platz zum Lindaupark wird entfallen. Durch diese Än­der­ung kann zum einen ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden, zum andern ergibt sich dadurch die Möglichkeit den Vorplatz des Lindauparks neu zu gestalten.

Der Lindaupark beherbergt bereits Geschäfte aus sämtlichen Sortimentsbereichen. Sowohl Lebens­­­mittelgeschäfte, Textilgeschäfte als auch Läden aus dem Drogeriebereich und der Elektro­­branche sind im Lindaupark ansässig. Neben diversen Einzelhandelsgeschäften be­finden sich auch unterschiedliche Gastronomiebetriebe sowie die Verwaltung des Lindau­parks im Ein­kaufs­zentrum. 

Um das Sortimentsangebot an einem attraktiven Einkaufstandort weiterhin zu gewährleisten bzw. auszubauen plant die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR das bestehende Ein­kaufs­­zentrum Lindaupark zu erweitern. Es soll neben der Verkaufsfläche auch eine Er­wei­ter­ung der Ge­schossfläche stattfinden. Die bestehende Bruttogeschossfläche soll von rund 41.710 m² auf 45.525 m² und die Ver­kaufs­fläche soll von 12.500 m² auf 17.500 m² erweitert werden. Die 3. Be­bauungs­plan­änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche" lässt bereits eine maximal zu­lässige Ver­kaufs­fläche von 13.000 m² zu. Derzeit umgesetzt und im Bestand vor­­handen sind jedoch nur 12.500 m².

Dabei teilen sich die Verkaufsflächen auf folgende Sortimentsbereiche auf: Lebensmittel, Drogerie- und Parfümwaren, Optiker, Uhren und Schmuck, Bekleidung, Schuhe und Leder­waren, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Schreibwaren, Elektroartikel, Sportartikel, Glas, Por­zellan, Keramik und Geschenkartikel sowie Gastronomiebetriebe.

Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche kann der Versorgungsstandort des Lindauparks weiter ausgebaut werden. Der Lindaupark übernimmt eine wichtige Versorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung und der Ausbau des Lindau­parks als Nahversorgungsstandort für die umliegenden Stadtteile, sowie für das ge­samte Stadtgebiet.

  1. Rechtliche Ausgangslage

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Be­bau­ungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.03.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 24.03.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebau­ungs­planvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 24.03.2021 und den Fach­gutachten fand in der Zeit vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 24.03.2021 zwei Stellung­nahmen ein.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 07.04.2021 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur Trägerbe­tei­ligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebau­ungsplan mit Stand vom 24.03.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Er­gänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 15.12.2021 einge­arbeitet:

  • Anpassung der Artenliste 1.6.2
  •        Anpassung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzung 1.8.5
  • Ergänzung der Festsetzung zur Freiflächengestaltung, dass 2/3 der zu pflanzenden Bäume standortheimische Laugehölze sein müssen (Ziffer 2.5.1)
  • Festsetzung eines Ausfahrtsbereiches der Kundenstellplätze der Apotheke auf den Berliner Platz 
  • Anpassung des Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt
  •        Anpassung der Baugrenze der Fahrradbox und im Bereich der Anlieferung
  •        Anpassung der Baumstandorte (Anzupflanzende Bäume)
  • Ergänzung Hinweis zur Denkmalpflege (Ziffer 3.1)
  • Ergänzung Löschwasserhinweis – Vorhalten der mind. Löschwassermenge, Abstand zwischen Hydranten zu den Gebäuden (Ziffer 3.3)  
  • Anpassung der zeichnerischen Hinweise (Verkehrsführung)
  • Anpassung der Begründung (u.a. zum Thema Verkehrsführung und Immissionsschutz)


  1. Weiteres Verfahren

Durch den Stadtrat soll nun der Billigungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 15.12.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf vom 15.12.2021 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung erfolgen.

Zu Erarbeiten ist des Weiteren noch der Durchführungsvertrag, welcher ein Bestandteil des vor­haben­be­zo­genen Bebauungsplanes darstellt.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Es wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebau­ungs­plan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" empfohlen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden vom Vorhabenträger getragen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel zeigt sich erfreut darüber, dass eine einvernehmliche Lösung mit der Apotheke gefunden werden konnte.

Stadtrat Strauß freut sich, dass so viel Photovoltaik auf den Dächern sein wird. Er stellt den Antrag, dass dort, wo es möglich ist, die Fassaden begrünt werden sollen.

Stadtrat M. Kaiser findet die Situierung der Fahrradbox nicht gelungen, hier sollte noch nachgebessert werden. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass dort, wo es möglich ist, eine Fassadenbegrünung geben soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Er­wei­ter­ung Lindaupark", mit Stand vom 15.12.2021 

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass dort, wo es möglich ist, Fassadenbegrünung gibt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:53 Uhr