Für die EÜ betragen die abgestimmten lichten Abmessungen 2,50 m x 6,50 m (lichte Höhe x lichte Breite). Es handelt sich um eine EÜ für den reinen Fußgänger- und Fahrradverkehr. Eine Durchfahrt für Pkw / Lkw ist nicht vorgesehen. Bei Einhaltung der entsprechenden Fahrzeugabmessungen ist eine Durchfahrt z.B. für Pflegefahrzeuge (Kehrmaschine o.ä.) oder kleinere Rettungsfahrzeuge aber möglich. Rampenbauwerke von Ost nach West führen zu den beiden Eisenbahnüberführungen, der Fußgänger- und Fahrradverkehr wird unter den Eisenbahnstrecken hindurchgeführt.
Im Gegensatz zur zuletzt vorgestellten Planung, soll die Anbindung zum Eisenbahndamm für Radfahrer nun über eine nördliche „Schleife“ (im Bereich der heutigen, östlichen Kleingartenanlage) erfolgen. Dies ist aus verkehrlicher Sicht, aber auch für den zweiten Rettungsweg der Einsatzfahrzeuge positiv zu bewerten. Der Rettungsverkehr soll über eine Verlängerung der Straße „Am Alpengarten“ gemäß dem gültigen Bebauungsplan entlang der südlichen „Aeschacher Kurve“ geführt werden.
Auf Grund der Nähe zum Bodensee, der beengten Verhältnisse und des schwierigen Baugrunds vor Ort ist für den Ersatz der Bahnübergänge ein massiver Eingriff in die Örtlichkeiten (auch in die Landschaft und in das Grundwasser) notwendig. Die durch die Maßnahme entfallenden Stellplätze im Bereich der Kleingartenanlage / Angelvereins können an Ort und Stelle, im Bereich der östlich der Gleise gelegenen Kleingartenanlage, ausgeglichen werden.
Für die weitere Entscheidungsfindung wurden durch die DB Netz AG in Abstimmung mit der Stadt Lindau die folgenden zwei Varianten für eine EÜ ausgearbeitet. Die Abmessungen der Eisenbahnüberführungen unterhalb der beiden Eisenbahnstrecken sind bei beiden Varianten gleich. Die Varianten unterscheiden sich in der Ausbildung der Rampenbauwerke sowie der Ausdehnung (seitliche Pflanztröge). Die Anbindung des Heckenweges erfolgt in beiden Varianten durch die Kleingartenanlage.
Variante 1 - „Trog-Lösung“
Das Rampenbauwerk wurde mit einer durchgehenden Breite von 6,50 m und lichte Höhe unter den zukünftigen Eisenbahnüberführungen von 2,50 m und seitlich aufgehender Stahlbetonwände geplant. Die Wandhöhe nimmt in Richtung der Eisenbahnunterführung zu und beträgt bei der tiefsten Stelle ca. 4,25 m. Diese Variante entspricht im Wesentlichen dem „Fiktiv-Entwurf“.
Von Westen her kommend ändert sich für den Nutzer, der Richtung Osten weiterfahren möchte, nichts gegenüber dem Bestand (außer die Höhenüberwindung). Möchte ein Verkehrsteilnehmer vom Heckenweg her kommend die EÜ nutzen, müsste er ca. 150 m nördlich des heutigen Bahnübergangs Richtung Westen durch die bestehende Kleingartenanlage (auf einem heute schon unbefestigten Weg) an den Beginn der Unterführung fahren, um dann weiter Richtung Osten / Insel zu gelangen.
Auf der Ostseite des heutigen Bahnübergangs hat sich Planung gegenüber dem Letztstand erheblich verändert. So ist aktuell vorgesehen, dass die Verkehrsbeziehung Richtung Insel über eine „Schleife“ auf der heutigen Fläche der Kleingärten hergestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass die entfallenden Parkplätze für dortigen Nutzer innerhalb der „Schleife“ angelegt werden könnten, ebenso die Wertstoffsammelstelle. Der motorisierte Individualverkehr soll vom „Am Alpengarten“ her kommend entlang der Aeschacher Kurve (Gleisanlage) geführt werden, analog dem bestehenden Bebauungsplan. So kann der zweite Rettungsweg unabhängig vom Bodenseeradweg realisiert werden. Für mobilitätseingeschränke Personen wird eine Rampe sowie eine Treppenanlage Richtung Süden auf den Eisenbahndamm angelegt, damit die Nutzer nicht dem Umweg über die „Schleife“ nehmen müssen. Eine Durchgrünung wird in der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt.
Die späteren Unterhaltskosten sind etwas geringer als bei der Variante 2, da das Bauwerk von den Dimensionen her kleiner ist. Die Kosten für den Unterhalt der Verkehrswege inkl. der Grundwasserwanne verbleibt bei der Stadt Lindau, die DB Netz AG trägt lediglich die Unterhaltungslast der Eisenbahnüberführungen.
Der Eingriff in zwei Privatgrundstücke ist unumgänglich. Mit einer Partei wurde schon ein erstes Vorgespräch geführt. Eine Einigung muss im Zuge der Entwurfsplanung im Jahr 2024 erfolgen.
Variante 2 - „System Bregenzer Straße“
Das Rampenbauwerk wurde ebenfalls mit einer durchgehenden Breite von 6,50 m (Verkehrsfläche) geplant. Die Grundwasserwanne ist ähnlich der EÜ Bregenzer Straße breiter als der Verkehrsfläche vorgesehen (Breite 12,0 m). Dies ermöglicht seitlich die Herstellung von Trögen, die begrünt werden können. Die Verkehrsbeziehungen entsprechen denen der Variante 1. Lediglich die Anordnung der seitlichen Pflanztröge wird in dieser Variante ergänzt.
Variante 2 entspricht im Wesentlichen dem „Real-Entwurf“.
Der Eingriff in zwei Privatgrundstücke ist bei dieser Variante ebenso unumgänglich und verhält sich ähnlich wie bei Variante 1. Durch die breitere Ausführung wird jedoch zwischen den Gleisen etwas mehr Fremdgrund in Anspruch genommen, zudem müsste ein weiterer Kleingarten aufgelöst werden.
Kosten
Die Kostenbelastung der Stadt Lindau hat sich seit Frühjahr 2020 durch ein neues Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei Änderungen von Bahnübergängen geändert. Somit entfällt der städtische Eigenanteil an der Maßnahme am BÜ Lotzbeck bei der Umsetzung des „Fiktiv-Entwurfs“. Kostenbelastungen können jedoch weiterhin entstehen,
- wenn auf Wunsch der Stadt eine aufwendigere Kreuzungsanlage als notwendig gebaut wird,
- wenn auf Wunsch der Stadt anlässlich der Kreuzungsmaßnahme weitere Baumaßnahmen im Umfeld der Kreuzung durchgeführt werden.
Nach der Maßnahme werden für die Stadt Lindau Kostenbelastungen für die Erhaltung der Wegeanlagen sowie der notwendigen Grundwasserwanne entstehen. Der Unterhalt der EÜ verbleibt bei der DB Netz AG.
Die Kostenbelastungen der Stadt Lindau können je nach Variante wie folgt ausfallen:
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Variante 1
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Variante 2
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Baukosten
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ca. 17.000.000 €
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ca. 18.500.000 €
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Planungskosten
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ca. 4.500.000 €
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ca. 4.500.000 €
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Projektkosten
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ca. 21.500.000 €
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ca. 23.000.000 €
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Kostenmasse nach EKrG
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ca. 21.500.000 €
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ca. 21.500.000 €
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Eigenanteil ca.
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0 €
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Ca. 1.500.000 €
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Bei der Kostenaufstellung handelt es sich um Netto-Kosten, da bei der Berechnung vorausgesetzt wird, dass die DB Netz AG die Maßnahme durchführt. Die Nebenkosten, die über die 20 % Verwaltungskosten hinausgehen, verbleiben bei der DB Netz AG. Es wird davon ausgegangen, dass die Variante 1 die notwendige Maßnahme i.S.d. § 3 EKrG („Fiktiv-Entwurf“) ist und die Mehrkosten für die andere Variante alleine von der Stadt Lindau zu tragen wären (1.500.000 € zzgl. MwSt.). Es können aktuell noch keine Aussagen zu den Fördermöglichkeiten getroffen werden.
Es handelt sich bei dieser Kostenbetrachtung nur um eine Modellrechnung. Die finalen Kostenanteile lassen sich erst im Zuge der Entwurfsplanung feststellen. Vor allem ist darauf hinzuweisen, dass die Kostenannahmen ohne Risikoaufschlag (DB rechnet mit 20 %) bzw. Nominalisierungen (jährliche Kostensteigerung aufgrund Baukostensteigerung / Inflation etc., DB rechnet mit 9,8 % p.a.) getroffen wurden.
Termine
Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen (Idealfall, kann durch unvorhergesehenes abweichen):
- Abschluss Entwurfsplanung Bis Mitte 2025
- Genehmigungsverfahren Mitte 2025 – Ende 2026
- Planung / Ausschreibung Bis Mitte 2027
- Ausführung Ab Ende 2027
Planungsvereinbarung (PV)
Für die Beseitigung des BÜ Lotzbeck wurde im Jahr 2016 eine PV zwischen der DB Netz AG und der Stadt Lindau abgeschlossen. Ziel der PV war es, die Kreuzung durch eine Eisenbahnüberführung (Geh- und Radweg als Unterführung) zu ersetzen.
Abwägung anhand der wesentlichen Entscheidungskriterien:
Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit
Beide Varianten verbinden die vorhandenen Geh- und Radwege und ermöglichen vergleichbare Verkehrsbeziehungen. Die Variante „Trog“ ist aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen als nachteilig zu bewerten. Die Variante „System Bregenzer Straße“ wäre aus verkehrlicher Sicht eine gute Lösung, ist aber hinsichtlich der Finanzierbarkeit zu hinterfragen. Hier wären zunächst noch Gespräche mit der DB sowie der Regierung von Schwaben zu führen, um die Kostenbelastung für die Stadt Lindau (B.) zu minimieren.
Gestalterische Einbindung
Die Variante „System Bregenzer Straße“ ist aus der Entfernung kaum zu sehen, hat aber erhebliche Eingriffe in das bestehende Gelände zur Folge. Die Variante 1 hat geringfügig weniger Eingriffe, ist aber ohne die Anordnung von seitlichen Pflanztrögen aus gestalterischer Sicht negativ zu bewerten.
Genehmigungsfähigkeit
Durch die Variante „System Bregenzer Straße“ werden größere Eingriffe in Schutzgut Boden, Grundwasser und Wasser, Fläche, Klima-Luft, Landschaft und Entsorgung von Aushub verursacht. Außerdem werden eine größere Fläche des Grundstücks der Eisenbahnvermögen (Bereich zwischen beiden Strecken) und voraussichtlich die Auflösung von mehreren Kleingärten westlich der Streckengleise notwendig. Dadurch werden seitens DB Netz AG Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren gesehen (Begründung der technischen Notwendigkeit der Pflanztröge. Die Genehmigungsfähigkeit der Pflanztröge, die keine technische Notwendigkeit hätten, wird vom EBA festgelegt).
Kosten
Aufgrund der Kostengegenüberstellung und den von der DB Netz AG gesehen Schwierigkeiten der Genehmigungsfähigkeit ist die Variante 1 unter dem Kostengesichtspunkt eindeutig zu bevorzugen. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt Lindau, darf dies nicht außer Acht geraten.