Bebauungsplan Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12" - Aufhebung der Veränderungssperre und Einstellung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 31.01.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Veränderungssperre für den Bereich der 12. Änderung “In der Grub 10 und 12“ des Bebauungsplanes Nr. 86 “Altstadt” soll gemäß § 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben werden. Das Bauleitverfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, „In der Grub 10 und 12“ soll eingestellt werden und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.

  1. Ausgangslage / Verfahrensstand:
 
Der Stadtrat der Stadt Lindau fasste am 09.02.2021 den Beschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Altstadt“. In derselben Sitzung wurde zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränder­ungs­sperre wurde am 27.02.2021 ortsüblich in der Lindauer Bürgerzeitung bekannt gemacht. In der Stadtratssitzung vom 14.12.2022 wurde die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 26.02.2024 beschlossen.

Die 12. Änderung des Bebauungsplans, bezeichnet als „In der Grub 10 und 12“, umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit einer Größe von ca. 1.036 m². Auf diesem Grundstück betreibt die Grundstückseigentümerin das Kinderhaus St. Stephan. Im Zuge einer geplanten Sanierung und Erweiterung des Altenheimes Maria-Martha-Stift, welches von derselben Eigentümerin betrieben wird, zog die Grundstückseigentümerin es in Er­wägung, das Grundstück Fl.-Nr. 307 zu veräußern, um so teilweise die Finanzierung zur Sanierung des Alten­heimes zu ermöglichen. 

Ziel der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 ist es, die bestehende Kinder­be­treu­ungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307 auch im Falle einer Veräußerung bau­recht­lich zu sichern. Auf diese Weise und soll der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf der Insel Lindau gedeckt werden, da alternative Standorte auf der Insel nicht verfügbar sind. 

Gegen die erlassene Veränderungssperre wurde mit Schriftsatz vom 05.10.2021 seitens der Grundstückseigentümerin ein Normenkontrollantrag an den Bayerischen Verwaltungs­ge­richts­hof gestellt. Begründet wurde dieser Antrag u. a. damit, dass die Grundstückseigentümerin zwischen­zeitlich eine Darlehensgewährung für die Sanierung des Altenheimes mit ent­sprechender Besicherung des Grundstücks Fl.-Nr. 307 habe erreichen können, die be­stehende Veränderungssperre allerdings den Grundstückswert erheblich mindere und somit zu einer Gefahr für die Finanzierung werden könne. 

  1. Anlass zur Aufhebung der Veränderungssperre 

Zwischenzeitlich fanden mehrere Einigungsversuche und Gespräche zwischen der Stadt Lindau und der Grundstücks­eigentümerin zur außergerichtlichen Lösung der Angelegenheit statt. 

Auf der Ebene der rechtlichen Vertretung über die jeweiligen Anwaltskanzleien konnte nun eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, welche von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Eine gemeinsame Presseerklärung ist vorbereitet und wird bei Beschlussfassung zeitnah veröffentlicht. 


Die Evangelische Diakonie e.V. bestätigt, dass es immer im Interesse der Grund­stücks­eigentümerin gewesen und auch weiterhin beabsichtigt sei, den Kindergarten in eigener Trägerschaft weiterzuführen. Es gebe derzeit weder Pläne, an dem Betrieb des Kindergartens etwas zu ändern, noch das Grundstück ganz oder teilweise zu veräußern. Die Evangelische Diakonie e.V. wird die Stadt im Falle eines Verkaufs spätestens sechs Wochen vor Kaufvertragsschluss hierüber in Kenntnis setzen. Weiterhin wird sie jegliche Kaufinteressenten über die Planungsabsichten und Sicherungsabsichten der Stadt in Bezug auf das Kinderhaus informieren.

Fachliche Bewertung

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städte­bauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Nachdem die Eigentümerin des Grund­stücks Fl.-Nr. 307 bestätigt hat, den Kindergarten auch künftig weiterbetreiben zu wollen und da aufgrund der gesicherten Finanzierung auch eine Veräußerung des Grundstücks nicht mehr im Raum steht, ist es (derzeit) nicht mehr notwendig, das Bestehen der Kindertagesstätte als städtebauliches Ziel planungsrechtlich abzusichern. 
Nichtsdestotrotz besteht dieses städtebauliche Ziel (Erhalt der Kindertagesstätte am Standort in der Grub 10 und 12) weiter fort. Daher ist die Evangelische Diakonie Lindau e.V. gehalten, etwaige Kaufinteressenten von der Diakonie Lindau e.V. über dieses unverändert be­stehende städtebauliche Ziel zum Erhalt der Kita zu informieren. Sollte nochmals ein Verkauf der Liegenschaft erwogen werden, liegt es im Interesse der Stadt hierüber durch die Diakonie Lindau e.V. frühzeitig informiert zu werden, um ggfs. erneut planungsrechtlich steuernd einzugreifen. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 kann grundsätzlich jederzeit wieder aufgenommen werden. 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung der Veränderungssperre vom 27.02.2021 vorgeschlagen. 
Ebenfalls werden die Einstellung des Bauleitverfahrens und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
-
-
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
-





Beschluss

  1. Der Stadtrat bekräftigt das unveränderte Bestehen des städtebaulichen Ziels zum Erhalt der Kindertagesstätte am Standort in der Grub 10 und 12.

  1. Der Stadtrat ist mit der beidseitig unterzeichneten Vereinbarung und der Veröffentlichung der gemeinsamen Presseerklärung einverstanden.

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Aufhebung der Veränderungssperre für den Bereich der 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“ durch die der Beschlussvorlage beigefügte Aufhebungssatzung.

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Einstellung des Bebauungs­plan­ver­fahrens Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“.

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ vom 09.02.2021.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Freiberg ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Anlage 1 Aufhebungssatzung Veränderungssperre (.pdf)
Anlage 2 Lageplan zur Aufhebung der Veränderungssperre (.pdf)
STR_2024_01_31_TOP_ö14_Grub (.pdf)

Datenstand vom 27.02.2024 09:18 Uhr