Sanierungsbedarf des Freizeitzentrums Oberreitnau und Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Freizeitzentrum in Oberreitnau wurde im Zuge der Eingemeindung der Gemeinde Reitnau errichtet. Der bauliche Zustand entspricht dem eines Gebäudes aus den späten 1970er Jahren. Die Anlage besteht aus einem großen Gebäudekörper in L-Form sowie einem Freibadbereich mit Liegewiese, Sportflächen sowie einem Parkplatz und größeren Hofflächen. Daneben befindet sich in dem Gebäude die Feuerwache Oberreitnau.

Das große Gebäude des Freizeitzentrums besteht zum einen aus einer multifunktional nutzbaren Turnhalle einer Veranstaltungsküche, mehreren verschieden nutzbaren Räumen sowie Sanitäranlagen. In der Turnhalle findet der obligatorische Schulsport statt. Diese Räume werden v.a. von den verschiedenen lokalen Vereinen genutzt. Bis vor kurzem war im Freizeitzentrum eine Kindergartengruppe ausgelagert, nun findet sich dort dauerhaft die Mittagsbetreuung der Grundschule Oberreitnau. Weiterhin sind im Gebäude die Umkleiden und Sanitäreinrichtungen des Freibads, sowie Küche mit Verkaufsstand und eine Wärmehalle vorhanden.

Im Keller sind zudem die technischen Anlagen wie Heizungen und Filter für das Schwimmbad eingebaut. Der technische Zustand ist hier unterschiedlich. Während einige Anlagen neuen Datums sind, haben weite Teile der bauzeitlichen Schwimmbadtechnik das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Dies trifft auch auf die Leitungstechnik zu. Nach Aussage der Therme Lindau, welche das Freibad Oberreitnau noch bis Ende 2026 für die Stadt Lindau (B) betreibt, treten hier mehrere Defekte pro Woche auf.

Bei der Betrachtung des Freizeitzentrums als Gesamtanlage können also zwei Teilbereiche gebildet werden. Der eine ist das Hallengebäude mit der Sporthalle sowie zugehöriger Räume und Sanitäranlagen, sowie der Komplex des Freibades mit Feuerwache. Beide Teile haben klar das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und es besteht dringender Sanierungsbedarf im Gesamtensemble.

Will man das Freizeitzentrum Oberreitnau als Anlage erhalten, muss ein politisches Bekenntnis zur Zukunft des „Freizi“ erfolgen. Bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel könnte dies dann umgesetzt werden.

Klar ist, dass es zwar auch jetzt kleinere Maßnahmen gäbe, die mit wenig Aufwand umgesetzt werden könnten, wie z.B. der Einbau von Mischbatterien in die Duschen oder Schlösser an den WC-Kabinen. Insgesamt ist aber deutlich, dass es aufgrund des schlechten Zustands des Freizeitzentrums eines Gesamtkonzeptes für Gebäude und die Zukunftsnutzung bedarf, welches die Anlage von Grund auf betrachtet um es für die kommenden Jahrzehnte zu sichern.

Ein solcher Prozess ist kostenintensiv und erfordert ein planvolles Vorgehen auf Basis eines Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Freizeitzentrums. Im Prozess würden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie die Zukunft des Hallenkomplexes und des Freibads gestaltet und finanziert werden könnten.

In der Bewertung des Freizeitzentrums sollte auch seine konstant gute Ausnutzung durch die Oberreitnauer Vereine sowie seine Bedeutung für die Oberreitnauer Gemeinschaft insgesamt nicht unterschätzt werden. Das Freizeitzentrum ist das Zentrum des Oberreitnauer Dorflebens. Dieser Stadtteil hat in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie die Insel, liegt aber weit außerhalb der eigentlichen Kernstadt, so dass Einrichtungen in anderen Stadtteilen nicht ohne weiteres genutzt werden können.

Ziel der Vorlage ist, einerseits den Handlungsbedarf und andererseits die Handlungsoptionen aufzuzeigen und ein grundsätzliches Signal des Bau - und Umweltausschusses zu erreichen, wie mit dieser für Oberreitnau so wichtigen Liegenschaft weiter verfahren werden soll.

Fachliche Bewertung

1.        Dauerhafte Schließung, Sanierung oder Neubau 

1.1        Dauerhafte Schließung
Offenkundig liegen für das Freizeitzentrum drei grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten vor. Scheinbar am einfachsten ist die dauerhafte Schließung der Liegenschaft, um die beiden anderen Optionen, Sanierung oder Neubau zu vermeiden und einzusparen. Das Freizeitzentrum würde geschlossen werden. Das Bauamt müsste ein Nachnutzungskonzept gemeinsam mit den Liegenschaften erarbeiten. Die Liegenschaften müssten abgebrochen werden. Unklar ist, wo der Schulsport in Oberreitnau, die Mittagsbetreuung der Schule und das Gemeinde- und Vereinsleben untergebracht würden.

Es müsste in einem ersten Schritt neben einem Altlasten- und Abbruchkonzept eine Neukonzeption der Anlage im Hinblick auf die verloren gegangenen Nutzungen erarbeitet werden bzw. Ausweichstandorte identifiziert und vorbereitet werden. Anschließend müsste dieses baulich umgesetzt werden. Man kann an dieser Stelle annehmen, dass die hierfür notwendigen Abbruch- und baulichen Ersatzmaßnahmen sich sicherlich im 7-stelligen Bereich bewegen würden, so dass auch diese Variante einen erheblichen Mitteleinsatz bedeuten würde.

Im Hinblick auf die Bedeutung des Freizeitzentrums für Oberreitnau und die umliegenden Ortsteile und die zu erwartenden Kosten für Abbruch, Entsorgung und Ersatzmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen werden.

1.2        Sanierung

Eine Sanierung des Freizeitzentrums als Gesamtanlage erfordert ein Sanierungskonzept, also des Hallenteils sowie des Freibades. Hierfür müsste ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Es würde versucht werden, den Charakter der Anlage, v.a. des Gebäudes zu erhalten, funktionelle Defizite zu beseitigen und es bautechnisch auf aktuellen Stand zu bringen: Dies betrifft bauliche Maßnahmen, die Elektrik, die Haustechnik sowie Sanitär und Leitungen. Da die Sanierungsmaßnahmen im Freizeitzentrums auf Grund des schlechten Zustandes umfangreich sein werden, kann dieses währenddessen nicht genutzt werden. Es sind für die bestehenden Nutzungen Zwischenlösungen zu erarbeiten. 

Für die Sanierung ist voraussichtlich ein Bauantragsverfahren durchzuführen (Statik, Brandschutz, energetisches Konzept). Auf ein Bebauungsplanverfahren kann voraussichtlich verzichtet werden.

Die Sanierung der Gesamtanlage ist kostenaufwendig. Daher ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig mit dem Sanierungskonzept zu beginnen, um die erforderlichen finanziellen Mittel zeitlich einzupassen und im Finanzplan abbilden zu können. 

Zu lösen im Rahmen der Sanierungsplanung wären unbedingt die Änderungen am Nutzungskonzept, um dieses für die kommenden 40 Jahre bedarfsgerecht zu gestalten.

1.3        Neubau
Bei einem Neubau würde zuerst ein Nutzungskonzept mit allen Nutzern erstellt und dann über einen Realisierungswettbewerb eine Neuplanung erstellt werden. Hierzu muss im Vorfeld ein Kostenrahmen abgeklärt werden. Für die Zeit zwischen Abbruch und Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme müssen für die bestehenden Nutzungen Zwischenlösungen erarbeitet werden. 

Für einen Neubau ist in jedem Falle ein Bauantragsverfahren durchzuführen. Je nach Entwurf kann zudem ein Bebauungsplanverfahren notwendig werden.

Wie die Sanierung ist auch der Neubau mit größeren Investitionskosten verbunden. Auch hier sollten die Planverfahren so früh wie möglich durchgeführt werden um die erforderlichen Mittel für den Neubau im Finanzplan abbilden zu können.

Ein Neubau wäre aufgrund der heutigen, sehr hohen Gründung- und Rohbaukosten höchstwahrscheinlich die kostenintensivste Variante.

1.4        Förderkulisse und Sanierungsgebiet

Ohne Fördermittel werden weder Sanierung noch Neubau finanzierbar sein. Hierzu sind zu gegebener Zeit die entsprechenden Fördermöglichkeiten zu prüfen. Je früher konkrete Planungen vorliegen, desto einfacher ist es, sich auf kurzfristige Förderaufrufe zu bewerben.

Generell wird vorgeschlagen, für den zentralen Teilbereich Oberreitnaus, vom Marienplatz bis zum Ortsausgang Nord sowie westwärts bis zum Freizeitzentrum und Kirche eine vorbereitende Untersuchung (VU) durchzuführen: Hier stehen mit dem Bahnhalt Oberreitnau größere Neuordnungsmaßnahmen an. Die Freiraumgestaltung im Ort entlang der Bodenseestraße ist in die Jahre gekommen und sollte strukturell und funktional aufgewertet werden. Sollte es gelingen, dort ein Sanierungsgebiet aufzulegen, könnten für die Planungskonzeptionen einschließlich Wettbewerb sowie für die Baumaßnahmen Städtebaufördermittel beantragt werden. Dies würde die finanzielle Leistbarkeit der Maßnahmen deutlich verbessern helfen.

1.5        Zeitliche Umsetzbarkeit

Aufgrund der Haushaltslage und der Aufgaben, die aktuell in der Stadtverwaltung bearbeitet werden, ist eine zeitnahe Sanierung oder Neubau des Freizeitzentrums nicht möglich. Der Unterhalt des Freizeitzentrums stellt trotz seiner Bedeutung für den Ort keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Daher kann diese neue Aufgabe erst dann angegangen werden, wenn die dringlichen Pflichtaufgaben wie z.B. die Schulen umgesetzt sind und im Haushalt bzw. Finanzplan auch die entsprechenden Möglichkeiten gegeben sind. Es ist aktuell nicht absehbar, wann dies der Fall sein wird, aktuell ist von einem Zeitraum größer als 6 Jahren auszugehen.

Bis zur Sanierung oder Neubau des Freizeitzentrums ist seine Nutzbarkeit durch Instandhaltungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Dringendste Maßnahmen hierbei sind:

  • Verbesserung der Sanitäranlagen
  • Aufrechterhaltung eines sicheren Freibadbetriebes durch Reparaturen und kleinere Maßnahmen 

2.        Möglichkeiten zur Sanierung bzw. Neukonzeption des Freibades

2.1        Einleitung
Beim Freibad herrscht eine gewisse Dringlichkeit, da der Pacht- und Betreibervertrag vom 11.06.2021 und 18.06.2021 am 31.12.2025 ausläuft. Für das Auslaufen des Vertrags ist keine Kündigung erforderlich. Somit fällt der Betrieb des Freibades ohne neuen Pacht- und Betriebsvertag an die Stadt zurück. Es sollte hier ein Ausblick für das weitere Vorgehen gegenüber dem Betreiber gegeben werden, um einen Weiterbetrieb zu vereinbaren und zu ermöglichen. Sicherlich wird der jetzige Zustand noch einige Zeit bestehen müssen, dies muss konkret mit dem Betreiber konkret ausverhandelt werden.

Die nachfolgend aufgeführten Varianten wurden von der Therme Lindau GmbH als Bäderbetreiber ermittelt.

Der Betrieb des Bades kann im jetzigen Zustand nicht vernünftig fortgeführt werden. Das Gesundheitsamt duldete bisher den Betrieb, erwartet aber eine Information bzgl. der Betriebsfortführung.

Der Betreiber hat 4 Varianten erarbeitet. Alle hier genannten Kosten sind GROBKOSTEN!

2.1         Minimale Bestandssanierung 
Eine Minimalsanierung des Bestandes, bei der nur das notwendigste gemacht wird, wäre theoretisch möglich. Aber: die Technik entspricht nicht mehr den Vorschriften (v.a. Kinderbecken, das müsste geschlossen sein) und die Investitionen sind nicht nachhaltig und langfristig. Die Sinnhaftigkeit einer Minimalsanierung muss auch in Hinblick auf den schlechten Zustand des Freizeitzentrum insgesamt kritisch hinterfragt werden Es ist schlicht unklar, ob dies solitär durchgeführt werden kann, ohne den Gebäudebestand weiter zu ertüchtigen. Dies muss die Aufgabenstellung für das Sanierungskonzept klären.

Bei dieser Variante lägen die Kosten bei min. EUR 500.000,-, ohne dass eine Garantie gegeben werden kann.

2.2        Generalbestandssanierung
Maßnahmen (GROBKOSTENSCHÄTZUNG):

Badewassertechnik
Dies umfasst die Sanierung der Badewassertechnik mit Verwendung bisheriger Komponenten (z.B. Pumpen und FU; technische Details können erläutert werden).

Kosten:                                                                 EUR 750.000,00

Becken
Rückbau, Betonsanierung, Abdichtung, neue Rinne und Verrohrung, neue Auskleidung

Kosten:                                                                 EUR 1 000.000,00

Gebäude, Umkleiden, Duschen, Sanitär

Kosten:                                                                 EUR 350.000,00

Sanierungskosten Freibad gesamt:                                EUR 2.100.000,00

2.3        Neubau 
Das Bad wird vom bisherigen Gebäude entkoppelt. Der Zugang erfolgt über einen neuen, vom Freizeitzentrum unabhängigen Eingang. Es wird ein neues Gebäude als Umkleide-/Sanitärgebäude, neue Becken und eine neue Badewassertechnik errichtet.

Kosten                                                                        EUR 3.500.000,00

2.4        Naturbad

Statt eines Bades mit physikalisch/chemischer Badewasseraufbereitung könnte auch ein Naturbad mit einer biologischen Wasseraufbereitung erstellt und betrieben werden. Ein Beispiel dazu ist das Naturbad im Markt Scheidegg. Die Becken können auch wie in einem konventionellen Bad massiv errichtet werden. Nachteil: schwankende Wasserqualitäten gerade zu Hochfrequenzzeiten (Sommer: hohe Temperaturen, hohe Belastung durch viele Besucher). Für Kleinkinderbecken sind Naturbadeteiche ungeeignet. Die Erstellungs- und die fortlaufenden Kosten sind tiefer als bei einem konventionellen Bad.

Kosten                                                                        EUR 2.750.000,00

2.5        Zusammenfassung und Übersicht

Der Betreiber könnte sich auch eine Mischform zwischen konventionellem Becken und Naturbadeteich vorstellen. Dabei würden z.B. ein kleineres Sport- und Freizeitbecken und ein Kinderbecken auch wegen der Hygiene konventionell errichtet. Das Angebot würde um einen Naturbadeteich ergänzt.

Erwähnen möchte der Betreiber, dass auch die konventionellen Bäder komplett ohne fossile Brennstoffe über eine Solarthermieanlage und/oder über eine PV-Anlage mit Wärmepumpen betrieben würden.

Zur Haushaltsentlastung und Risikoreduzierung könnte die Umsetzung (Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb) durch den Betreiber erfolgen.

2.6        Weiteres Vorgehen

Allgemein
-        Fassen eines Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Freizeitzentrums Oberreitnau
-        Stadt führt in den kommenden Jahren eine vorbereitende Untersuchung durch

Gebäude
bei Vorliegen von Spielräumen im Haushalt: 
  • Festlegen ob Sanierung oder Neubau
  • Nutzungskonzept
  • Sanierungskonzept, alternativ Wettbewerb und Planungen
  • Fördermittelakquise
  • Bauliche Maßnahmen

Freibad
  • Der Betreiber stellt den Bestand vor Ort vor und erläutert die verschiedenen Varianten der möglichen Sanierung, bzw. des Neubaus.

  • Nach Identifikation und Beschluss der favorisierten Version wird der Betreiber eine tiefere Ausarbeitung vornehmen und diese dann in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht quantifizierbar
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

OB Dr. Alfons führt aus, dass eine Lösung für die Zukunft gefunden werden soll. Aufgrund der Pflichtaufgaben soll der Erhalt Schritt für Schritt gesichert werden.

Stadtrat Brombeiß schlägt vor, dass ein Sprecher der Vereine die Situation darlegt.

OB Dr. Alfons fragt ab, ob dagegen Einwände bestehen.

Es gibt keine Einwände.

Der Vertreter der Vereine, Herr Häusler, stellt die Situation aus Sicht der Vereine vor.

Herr Schauer, der Betreiber, stellt die Möglichkeiten anhand einer Präsentation dar.

Stadtrat Obermayr erklärt, dass das Freizeitzentrum erhaltenswert ist. Ein zeitlicher Ablauf ist notwendig.

OB Dr. Alfons erläutert, dass das ohne Förderungen nicht möglich ist. Es handelt sich um ein komplexes Vorhaben und die Stadt ist aufgrund der Haushaltslage limitiert was Kreditaufnahmen betrifft.

Stadtrat Brombeiß bedankt sich  bei der Stadtverwaltung für die Ausarbeitung. Er findet es wichtig für die Vereine eine Perspektive zu haben. Er merkt an, dass es früher bei den Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen eine Abstufung zu Ober- und Unterreitnau gab. Inzwischen sind die Beiträge im gesamten Stadtgebiet gleich. Über diese Beiträge kann das Freizeitzentrum auch finanziert werden.

Beschluss

  1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich für den Erhalt des Freizeitzentrums Oberreitnau.
2.        Der Bau- und Umweltausschuss stellt klar, dass eine Sanierung bzw. ein Neubau einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen erst nach Abschluss der dingenden Pflichtaufgaben und bei entsprechenden Spielräumen im Finanzplan umgesetzt werden kann.
3.        Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, zeitnah die Gespräche mit dem Betreiber über den künftigen Weiterbetrieb des Freibads aufzunehmen.
4.        Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das Thema erneut zum Beschluss vorzulegen, sobald die erforderlichen Mittel im Finanzplan abgebildet werden können.
5.        Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, für den betreffenden Bereich Oberreitnaus vorbereitende Untersuchungen (VU) nach Zustimmung der Regierung von Schwaben vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2024 15:43 Uhr