- Lage und Abgrenzung des Plangebietes und Planungsanlass
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren, zwischen der Bahnlinie „Friedrichshafen – Lindau“ im Süden und der Friedrichshafener Straße bzw. der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ im Norden. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5,78 ha auf.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diesem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden.
Die Bebauungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an Gewerbegebiete anzupassen. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken.
- Wirksamer Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau aus dem Jahr 2013 stellt für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes überwiegend gewerbliche Bauflächen (G) dar. Die gewerblichen Bauflächen werden durch eine Grünfläche im Bereich des Giebelbaches getrennt. Im östlichen Teilbereich werden zusätzlich noch gemischte Bauflächen dargestellt. Im Westen wird ein kleiner Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren werden die Flächen entlang der Bahnlinie „Buchloe-Lindau“ als Bahnanlagen und die Flächen nördlich davon, entlang der Friedrichshafener Straße als gemischte Bauflächen dargestellt.
- Bisheriger Projektverlauf
25.05.2022
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Stadtrat der Stadt Lindau (B) fasst einen erneuter Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ (erster Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2011)
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25.07.2022 – 09.09.2022
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Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
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September 2022 – Februar 2023
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Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen: Anpassung der östlichen Grünflächen im Bereich Giebelbach / Tobelbach
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26.04.2023
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Stadtrat der Stadt Lindau (B): Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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Mai 2023 – Februar 2024
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Es wird ersichtlich, dass veraltete Berechnungen vorlagen. Arbeiten an der 1. Änderung BP Nr. 65 „Gewerbegebiet Priel“
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28.03.2024
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Erhalt des Lageplanes zur Gewässerplanung von Büro Zimmermann
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April 2024 – Mai 2024
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Anpassung der Entwürfe der Bauleitplanung an die Gewässerplanung
- Verlegung der Wasserflächen entsprechend der geplanten Bachverlegung im Bebauungsplan
- Anpassung der Grünflächen / Gewerbeflächen /Bahnflächen an die geplanten Gewerbegebiete im Bebauungsplan
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18. April 2024
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Weitergabe der Planungsunterlagen an Büro Sieber zur Überarbeitung der Umweltberichte
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16.05.2024
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Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis liegen vor (Genehmigungsplanung)
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- Geplante Änderungen des Flächennutzungsplanes
Südlich der Bahnlinie „Lindau - Buchloe“ werden die Gewerbefläche und die östlich des Giebelbach /Tobelbach gelegene Mischgebietsfläche durch die Darstellung von Grünflächen ersetzt. So soll eine langfristige Sicherung des Gehölzbestandes östlich des Giebelbaches erfolgen. Das Gerinne des Giebelbaches wird mit dem fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen nach Osten in das Feldgehölz verlegt. Der Abstand zum bestehenden Gerinne beträgt bis max. 30 Meter. Dadurch wird die Hochwassersicherheit für ein hundertjähriges Hochwasser (HQ100 + 15% Klimafaktor) sichergestellt und eine ökologische Aufwertung für das Gewässer und das das Feldgehölz (Reaktivierung Erlenfeuchtwald) erreicht. Das Gerinne wird durch die Variation der Böschungen, den geschwungenen Verlauf und die Sohle naturnah gestaltet. Die bestehende Gewerbefläche westlich des Giebelbaches wird in Richtung Giebelbach angepasst.
Nördlich der Bahnlinie „Lindau - Buchloe“ sieht der Bebauungsplan Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parken, Rad- und Gehweg) vor, um auf zukunftsorientierte Mobilitätsformen reagieren zu können. In den Randbereichen werden Grünflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich von gemischter Baufläche zu Straßenverkehrsfläche, sowie kleinen Grünflächen in den Randbereichen geändert. Das im Westen gelegene Wohnhaus an der Friedrichshafener Straße wird von Fläche für die Landwirtschaft in „gemischte Baufläche“ geändert.
Außerdem soll die Maßnahme 22 aus dem Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau vom Dezember 2019 mit aufgenommen werden. Die Maßnahme sieht vor für den Fuß- und Radverkehr die unattraktive Kreuzungssituation Schönauer Straße / Friedrichshafener Straße mittels einer Brücke zu lösen. Des Weiteren soll eine Umfahrung der Friedrichshafener Straße bis zu Holbeinstraße, entlang der Bahngleise Richtung Insel und Aeschach, die Situation verbessern. Im Flächennutzungsplan wird die Wegeführung daher als Hauptradroute der Kategorie 1 mit aufgenommen. Im Bereich der Bahnanlagen findet eine redaktionelle Anpassung statt. Die als Begleitgrün dargestellten Grünflächen entlang der Bahnlinie sind so nicht vorhanden und werden in die Bahnflächen integriert.
- Erneute Prüfung und aktualisierte Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 11.05.2022 fand in der Zeit vom 25.07.2022 - 09.09.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 11.05.2022 zwei Stellungnahmen ein. Diese wurden von der Verwaltung geprüft und durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 beschlossen.
Wie in der Tabelle unter 3. beschrieben, ergaben sich neue Erkenntnisse. Daher wurden die abgegebenen Stellungnahmen erneut geprüft und die Abwägung der Stellungnahmen wurde angepasst. Änderungen sind in der Anlage 1 (Abwägungsvorschlag) gelb markiert dargestellt.
- Erneute Prüfung und aktualisierte Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 11.05.2022 wurde am 22.07.2022 an 41 Behörden und Träger öffentlicher Belange geschickt.
Diese vorgebrachten Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft, die daraus resultierenden Änderungen am Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet und durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 beschlossen.
Wie in der Tabelle unter 3. beschrieben, ergaben sich auch hier neue Erkenntnisse. Daher wurden die abgegebenen Stellungnahmen erneut geprüft und die Abwägung der Stellungnahmen wurde angepasst. Änderungen sind in der Anlage 1 gelb markiert dargestellt.