vBP Nr. 133 Dreierstraße 9, Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Ausgangslage
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Westliche Insel") ist die Absicht des Vorhabenträgers, im Bereich der Dreierstraße 9 ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu errichten. Es ist ein Gebäude mit 15 Wohneinheiten und einem Café im Erdgeschoss geplant. Im Untergeschoss des Gebäudes soll zudem eine Tiefgarage mit Fahrzeugaufzug entstehen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" trägt zur Deckung des Wohnraumbedarfs bei. Da das Vorhaben der SoBoN-Richtlinie der Stadt Lindau unterliegt, entsteht ein Anteil an sozial geförderten Wohnungen.  In der Stadtratssitzung vom 25.10.2023 wurden der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst. 

  1. Lage im Stadtgebiet
Der zu überplanende Bereich befindet sich im südwestlichen Bereich der hinteren Insel in Lindau (B). Im Osten des Plangebietes befindet sich derzeit ein Garagenkomplex samt Scheune, der im Zuge des weiteren Verfahrens abgerissen werden soll. Der übrige Bereich besteht überwiegend aus Schotterfläche und wird gegenwärtig für Autostellplätze genutzt. 
Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 591/3 (Teilfläche) im Nordwesten des Geltungsbereiches. Dieser Bereich ist im aktuell rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 90 "Westliche Insel" als Grünfläche festgesetzt. Die tatsächliche Nutzung ist derzeit bereits Verkehrsfläche. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" soll dieser Teilbereich nun geändert und zukünftig als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Innerhalb des Geltungsbereiches und des Änderungsbereichs befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 577/6, 577/8, 580/25 (Teilfläche), 590/1, 590/2, 591/3 (Teilfläche), Gemarkung Lindau (B).

  1. Vorhabenbeschreibung
Herr Prof. Dr. Dr. Werner Mang plant auf dem Baugrundstück Dreierstraße 9 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit teilgewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Einbindung einer Tiefgarage über zwei Untergeschosse. Der Baukörper liegt in Seenähe, zwischen der Karlsbastion und dem Bestandsgebäude Dreierstraße 7. Er erstreckt sich über vier Vollgeschosse und einem abschließenden Dachgeschoss mit Walmdach.

Geplant ist die Errichtung von insgesamt 15 Wohnungen unterschiedlicher Größe. Jede Wohnung verfügt entweder über eine ihr zugewiesene Terrasse, einen Balkon oder eine Loggia. Insgesamt 5 Wohneinheiten sind gemäß dem Beschluss der Stadt Lindau (B) zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) als geförderte Wohnung für untere und mittlere Einkommensgruppen vorgesehen. Der Prüfauftrag aus der Stadtratssitzung vom 25.10.2023 zur Änderung der Zusammensetzung der Wohnungsgrößen zu Gunsten familienfreundlicherer größerer Wohnungen wurde berücksichtigt. Die Anzahl der Wohnungen wurde von 17 auf 15 Wohnungen reduziert, im Segment der SoBoN-Wohnungen sind nun zwei Vierzimmerwohnungen vorgesehen.

Im Erdgeschoss ist neben der Wohnungsnutzung auch die Errichtung eines kleinen Café´s mit dazugehörigem Küchenbereich und WC´s vorgesehen. Im vorgelagerten Bereich sind einige Sitzplätze für die Außengastronomie geplant.

In zwei Tiefgaragengeschossen sind u.a. insgesamt 16 PKW-Stellplätze geplant, deren verkehrstechnische Erschließung über einen ins Gebäude integrierten PKW-Aufzug erfolgt.
Der Neubau nimmt hinsichtlich Maßstabs, Proportion und Gebäudehöhe Bezug auf die bereits bestehenden, benachbarten Gebäude, insbesondere auch auf das Objekt Dreierstraße 7/ 7a.

Gemäß den Vorgaben des Rahmenplanes ist ein Baukörper geplant, der straßenseitig im Verlauf der Dreierstraße auf die Gebäudeflucht des angrenzenden Bestandsgebäudes reagiert. 

Im Dachbereich wurde zur Erzielung eines ruhigen Erscheinungsbildes auf Dachgaupen oder Dachvorbauten verzichtet. Die geplante Photovoltaikanlage wird in Dachfläche aus roten Biberschwanzziegeln integriert. Einzelne Ziegel sind hierbei als Indachkollektoren vorgesehen und lassen sich harmonisch in die mit Ziegeln gedeckte Dachfläche integrieren. Balkone sind für einzelne Wohnungen auf der vom öffentlichen Raum abgewandten Gebäuderückseite geplant. Im Verlauf der Dreierstraße erhalten die Wohnungen ausschließlich Loggien, um auch hier eine möglichst ruhiges Fassadenbild zu erzielen.
  1. Rahmenplan Hintere Insel
Das Vorhaben ist Teil des Rahmenplanes "städtebauliche Entwicklung Hintere Insel". Dieser dient der Schaffung eines neuen Stadtquartieres auf der Insel und soll somit die Insel in ihrer Zentrumsfunktion nachhaltig stärken. Konkret befindet sich das Vorhaben im Quartier Süd, welches sich durch die Nutzungen Wohnen, Neues Arbeiten, Co Working, Handwerk, Kultur, Veranstaltungen und Gastronomie auszeichnen soll. Es soll ein Wohnviertel mit dem Schwerpunkt für Dienstleistungen und Einzelhandel zur Alltagsversorgung entstehen. Die Vorgaben des Rahmenplanes "städtebauliche Entwicklung Hintere Insel" zur Nutzung werden durch das Vorhaben erfüllt.

  1. Planungsziel
Planungsziel ist die die Schaffung dringend benötigten Wohnraums sowie der Beginn der Umsetzung des Rahmenplanes Hintere Insel. Weiterhin ist es ein Ziel, die im Flächennutzungsplan dargestellte, und ebenfalls im Rahmenplan vorgesehene, gemischte Nutzung zu realisieren. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, attraktiven Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen. 

  1. Verfahrensstand
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 19.09.2023 fand in der Zeit vom 06.11.2023 bis 27.11.2023 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 19.09.2023 Stellungnahmen ein, die von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen wurden. 

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 30.10.2023 an insgesamt 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen. 

Fachliche Bewertung

Der Standort eignet sich für das Vorhaben besonders, da bereits ein Anschluss an vorhandene Wohnbebauung besteht. Zudem ist das Plangebiet durch die "Dreierstraße" ausreichend erschlossen. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Garagengebäude, welches abgerissen werden soll. Folglich entsteht eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche, sodass durch das Vorhaben keine neuen, hochwertigen Böden versiegelt werden müssen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß erkundigt sich nach den Bäumen im westlichen Bereich und möchte zudem wissen, ob Ferienwohnungen verboten sind.

Frau Hutner, Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, antwortet, dass vier Kiefern auf städtischem Grundstück gepflanzt werden und vertraglich geregelt wird, wie lange die Bäume zu pflegen sind.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass Ferienwohnungen ausgeschlossen sind. 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 „Dreierstraße 9“ mit Stand vom 19.06.2024.

3.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1_Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung (.pdf)
Anlage 2_Vorhaben- und Erschließungsplan (.pdf)
Anlage 3_Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan (.pdf)
Anlage 4_Planzeichung und Satzung vorhabenbezogener Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 5_Begründung vorhabenbezogener Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 6_Artenschutz Kurzbericht (.pdf)
Anlage 7_ Natura2000-Vorabschätzung (.pdf)
Anlage 8_Geotechnischer Bericht (.pdf)
Anlage 9_Brandschutz_gesamt (.pdf)
Anlage 10_Materialkonzept zum Vorhaben - und Erschließungsplan (.pdf)

Datenstand vom 25.06.2024 07:51 Uhr