- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" und erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi Süd zu errichten. Zudem sollen eine Kindertagesstätte, Räume für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Lindau, medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des Stadtgebietes der Stadt Lindau (B). Entlang des Plangebietes verlaufen der Sennhofweg und die Kemptener Straße, welche nach Norden zur Nachbargemeinde Weißensberg und im Süden bis in das Zentrum der Stadt Lindau (B) führt. Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5, 915/2 (teilweise) und 915/7 (teilweise) Gemarkung Reutin.
- wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt die Flächen derzeit überwiegend als "Gewerbliche Bauflächen" und im östlichen Bereich als "Flächen für die Landwirtschaft" dar. Durch den Geltungsbereich verläuft von Nord nach Süd eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung.
Im Änderungsbereich wird fortführend ein sonstiges Sondergebiet Nahversorger (SO Nahversorger) sowie ein sonstiges Sondergebiet Kindertagesstätte (SO Kita) dargestellt. Zudem wird die "Hauptradroute Kategorie 1 Maßnahme 85 des Nahmobilitätplanes Dez. 19." dargestellt. Die dargestellten unterirdischen Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen werden unverändert übernommen. Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 20.02.2024 fand in der Zeit vom 08.04.2024 bis 15.05.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.02.2024 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 08.04.2024 an insgesamt 31 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen. Änderungen und Ergänzungen im Entwurf werden in Kapitel 5 erläutert.
- Änderungen der Planung im Vergleich zur Planstand vom 20.02.2024
Zur Gewährleistung einer sicheren Erschließungssituation, wird der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um die Einbeziehung der Linksabbiegerspur erweitert. Da der Bereich der Erweiterung im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan derzeit als Gewerbliche Baufläche dargestellt ist und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet festgesetzt werden soll, ist das Entwicklungsgebot nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund muss auch bei der Flächennutzungsplanänderung der Geltungsbereich erweitert werden und fortführend ein Sonstiges Sondergebiet Nahversorger dargestellt werden.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mussten folgende Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
- Anpassung der Daten
- Redaktionelle Änderungen der Begründung / Umweltbericht
- Aufnahme der "Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes" in die Planzeichnung
- Anpassung der Darstellung des Radweges in der Planzeichnung
- Erweiterung des Geltungsbereiches und Anpassung der Flächenzuschnitte in der Planzeichnung
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und sowie die Begründung für die erneute Auslage erhalten jeweils das Fassungsdatum 27.08.2024.