Datum: 28.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Rechnungsprüfung - Stellenzuschnitt & weiteres Vorgehen
3 Bekanntgaben
4 Gründung Verein "Wir helfen e.V." (mündlicher Vortrag)
5 Weiterentwicklung der SoBoN
6 Entschädigung für den 2. Bürgermeister und die 3. Bürgermeisterin nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und kommunale Wahlbeamtinnen (KWBG)
7 Stellungnahme der Stadt Lindau zum Entwurf der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gemeinde Hörbranz
8 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 6. öffentliche Sitzung des Stadtrates. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Stadtrat Hummler stellt den Antrag, den bisherigen Tagesordnungspunkt Ö06 „Rechnungsprüfung - Stellenzuschnitt & weiteres Vorgehen“ auf Ö02 vorzuziehen.

Beschluss

Der bisherige Tagesordnungspunkt Ö06 „Rechnungsprüfung - Stellenzuschnitt & weiteres Vorgehen“ wird neuer Tagesordnungspunkt Ö02. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

2. Rechnungsprüfung - Stellenzuschnitt & weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

 In der Hauptausschusssitzung vom 04. April 2023 wurde in einem ausführlichen Sachstandsbericht dargelegt, was Zielsetzung & rechtlicher Rahmen des Rechnungsprüfers und Rechnungsprüfungsamt (RPA) sind. Gleichzeitig wurden die derzeitige Ist-Situation und Herausforderungen beschrieben und auf die Vorschläge der Politik, welche im vorangegangenen Hauptausschuss (HA) vom 14. Februar 2023 schriftlich erbeten wurden, eingegangen und berücksichtigt. Auf dieser Basis wurde eine Empfehlung der Stadtverwaltung zur Ausgestaltung der zukünftigen Stelle ausgesprochen, Erfolgsfaktoren beleuchtet und die Vorgehensweise bei einer möglichen Ausschreibung auf Basis der Empfehlung diskutiert. Der Sachstandsbericht wurde durch den HA einstimmig zur Kenntnis genommen.

Am 15. Mai 2023 hat die CSU-Fraktion schriftlich beantragt, die Stelle des Rechnungsprüfungsamtes von einer Vollzeitstelle auf eine Stelle im Umfang von 0,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu reduzieren und mit der Stelle Beteiligungen im Umfang von 0,3 VZÄ zu verschmelzen.

Fachliche Bewertung

In Rücksprache und Prüfung durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) teilt die Stadtverwaltung die Ansicht des Verbands, dass eine derartige Aufgabenkombination in einer Person nicht empfohlen wird durchzuführen. 

Nach Art. 106 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung) wird im Rahmen der Rechnungsprüfung auch eine Betätigungsprüfung des Rechnungsprüfungsamt durchgeführt – zumindest die Betätigung der Stadt Lindau bei Unternehmen einer Rechtsform privaten Rechts, an denen die Gemeine unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, mitgeprüft.

Diese Berührungspunkte zur Beteiligungsverwaltung nach den Vorgaben der GO können bei einer Zuordnung der Beteiligungsverwaltung zum Rechnungsprüfungsamt nach Erachten des BKPVs zu Interessenskonflikten führen. Dieser Aufgabenbereich wurde in der Vergangenheit durch den BKPV bei deren Untersuchungen nie dem Rechnungsprüfungsamt zugeordnet. Eine Stellenbewertung hierfür müsste aufgrund der Ungewöhnlichkeit beim BKPV in Auftrag gegeben werden. Üblich dagegen ist die Zuordnung der Beteiligungsverwaltung bisher an Stellen im Bereich Finanzen oder dem Zentralen Geschäftsbereich.

Daher sieht der BKPV eine Zuordnung der Aufgaben zur Beteiligungsverwaltung als kritisch an, auch wenn diese nach den gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeschlossen sein dürfte.

Eine Neuausrichtung der Rechnungsprüfungsstelle, nach bereits erfolgter Empfehlung vom 04.04.2023 im HA, bleibt daher nach wie vor der von der Stadtverwaltung präferierte Ansatz, um die Stelle zukunftsfähig und moderner auszurichten und gleichzeitig den von den Fraktionen schriftlich eingereichten Wünschen (mehr Controlling-Ansätze bzw. Entwicklung eines Controllingkonzepts, wie Steuerungselemente zukünftig in der Stadtverwaltung stärker Einzug halten) Rechnung zu tragen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Veränderung
Keine Veränderung
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
unverändert





Diskussionsverlauf

Stadtrat Hummler erläutert den von der CSU gestellten Antrag. 

Stadträtin Rundel kann für die SPD dem gestellten Antrag folgen. 

Bürgermeister Hotz vertritt die Auffassung, Stellen einzusparen, die für den Bürger nichts erkennbar bringen. Bereiche, die gestaltend für den Burger tätig werden, müssen ordentlich aufgestellt sein. 

Stadtrat Kaiser spricht sich nicht für den Vorschlag aus. Er wird den Antrag ablehnen. 

Für Stadtrat Gebhard war ein echtes Controlling schon immer eine Bestrebung. Eine externe Stelle könne man sich nicht leisten, daher spricht er sich für den Antrag aus. 

Stadtrat Obermayr möchte nicht an dieser Stelle sparen, er kann dem Vorschlag der Verwaltung folgen. 

Stadtrat Freiberg ist der Auffassung, dass das Amt nach dem Ausscheiden des Vorgängers neu konzipiert werden sollte. Sein Bestreben ist es neue Strukturen zu schaffen.

Beschluss 1

  1. Dem Antrag der CSU vom 15.05.2023 wird nicht nähergetreten.

  1. Der Stadtrat beschließt den Stellenumfang des Rechnungsprüfers, wie im Hauptausschuss vom 04.04.2023 empfohlen, unverändert bestehen zu lassen. Der Stelleninhalt soll, wie auf Seite 15 der HA-Präsentation vom 04. April 2023 (und ebenfalls im Anhang aufgeführt), zukunftsfähiger ausgerichtet werden.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung die zukünftige Besetzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 22

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, die Stelle des Rechnungsprüfungsamtes von einer Vollzeitstelle auf eine Stelle im Umfang von 0,7 Vollzeitäquivalenten zu reduzieren und die Stelle Beteiligungen im Umfang von 0,3 Vollzeitäquivalenten zu verschmelzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 9

Dokumente
Download 2023-04-04_RPA-Stelle_zukünftige-Ausrichtung_Auszug-Folie15.pdf
Download A-RPA Stellenplan 20230515.pdf

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der heutigen Stadtratssitzung gibt es keine Bekanntgaben. 

zum Seitenanfang

4. Gründung Verein "Wir helfen e.V." (mündlicher Vortrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

5. Weiterentwicklung der SoBoN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau ist eine Kommune mit angespannten Wohnungsmarkt. Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist in solchen Gebieten besonders gefährdet. Aber auch bei der Schaffung von Wohneigentum ist die Lage in Lindau angespannt. Diese Marktlage betrifft in besonderer Weise untere und mittlere Einkommensgruppen, die es in Lindau besonders schwer haben, sich mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Deshalb soll über die Mittel der Bauleitplanung ausreichend Wohnraum geschaffen, gesichert und bei der Baulandausweisung der Wohnbedarf von unteren und mittleren Einkommensgruppen besonders berücksichtigt werden. 

Der Grundsatzbeschluss zur SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) wurde im Jahr 2017 aufgestellt und vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen. Nach sechs Jahren sollen der Grundsatz und die darin enthaltenen Verfahrensgrundsätze nun aktualisiert und weiterentwickelt werden.

Was bleibt erhalten? 
Die SoBoN hat sich in den vergangenen Jahren als Instrument der Bauleitplanung bewährt. Daher wird der SoBoN-Grundsatz als Werkzeug weiterentwickelt. Um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt lösen zu können, müssen auch zukünftig jeweils wenigstens 30 % der entstehenden Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau, davon wenigstens zwei Drittel für den geförderten Mietwohnungsbau verwendet werden. Einheimische werden hierbei besonders berücksichtigt. Die Bagatellgrenze von 1.000m² Bruttogeschossfläche hat sich ebenfalls bewährt und soll daher erhalten bleiben. 
Die Kosten und Aufwendungen der Stadt, die infolge der Schaffung von Baurecht entstehen, bleiben weiterhin in der Verpflichtung des sog. Planungsbegünstigtem (z.B. Vorhabenträger). Auch Erschließungsmaßnahmen, Grün- und Ausgleichsflächen verbleiben in der Pflicht des Planungsbegünstigten. Dies ist über den Abschluss städtebaulicher Verträge zu sichern. 


Was ist neu? 
  • Die Bindung für geförderten Wohnungsbau wird detaillierter beschrieben, um die Handhabung verständlicher zu machen 
  • Bei Wohneigentum wird der Verkaufswert von 2.600 € /m² auf maximal 3.000 € /m² Geschossfläche angehoben, um den gestiegenen Baukosten nachzukommen
  • Die Bindungsfristen des Planungsbegünstigten werden an die Rechtsprechung angepasst 
  • Statt eines fest vorgeschriebenen Anfangs- und Endwertgutachtens hat der Planungsbegünstigte die Möglichkeit, seine wirtschaftliche Gesamtbelastung sowie den erwarteten Gewinn des Gesamtgeschäftes darzulegen und nachzuweisen, um die wirtschaftliche Angemessenheit der Leistungspflichten zu beurteilen 
  • Gänzlich neu aufgenommen wurden unter Kapitel D) die Grundsätze zu Regelung von Zweitwohnungen
  • Es werden Flexibilisierungen für Ausnahmefälle in 5.13 (Umkreis von 500m), 5.15 (unentgeltliche Abtretungen), 5.18 (preisgedämpfter Mietwohnbau) und 5.19 (andere dem Allgemeinwohl dienende Projekte) eingeführt.

Fachliche Bewertung

Die Aktualisierung der SoBoN erfolgte in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Sparwasser & Schmid aus Freiburg. Insgesamt wird der Grundsatzbeschluss gestrafft und die enthaltenen Rechte und Pflichten an die aktuellen rechtlichen Grundlagen angepasst. Die Inhalte der SoBoN werden einfacher und verständlicher formuliert. Gleichzeitig wird das Werkzeug zur Schaffung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums gestärkt. Das kommt sowohl der Stadt, wie auch dem Projektträger zugute. 
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Weiterentwicklung beraten und empfiehlt dem Stadtrat dem fortgeschriebenen SoBoN-Grundsatz und den darin enthaltenen Verfahrensgrundsätzen für die Bauleitplanung zuzustimmen. 

Diskussionsverlauf

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, betont während der Diskussion mehrfach, dass grundsätzlich nur Maßnahmen möglich sind, bei denen die Projekte kausal zuzuordnen sind. Das Kontrollgremium ist immer der Stadtrat, hier werden Entscheidungen getroffen. 

Bürgermeisterin Dorfmüller regt an, Ziff. 5.21 wie folgt zu fassen: „Die Stadt hat diese Mittel bzw. Flächen zur Förderung von Maßnahmen im geförderten oder preisgedämpften Wohnungsbau einzusetzen.“

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem fortgeschriebenen SoBoN-Grundsatz, mit der Maßgabe der o.g. Änderung in Ziff. 5.21 und den darin enthaltenen Verfahrensgrundsätze für die Bauleitplanung zu.
  2. Die Grundsätze sind für relevante Wohnbauprojekte anzuwenden.
  3. Die Entwürfe der vertraglichen Vereinbarungen sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download SoBon Grundsatzbeschluss 2023.pdf
Download STR_2023_06_28_TOP_ö4_SoBoN.pdf

zum Seitenanfang

6. Entschädigung für den 2. Bürgermeister und die 3. Bürgermeisterin nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und kommunale Wahlbeamtinnen (KWBG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 04. Mai 2020 (Satzung) sind der 2. Bürgermeister und die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeamte. Als Stellvertreter der Oberbürgermeisterin haben sie einen Doppelstatus und sind sowohl Mitglieder des Stadtrats als auch Ehrenbeamte nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und kommunale Wahlbeamtinnen (KWBG). 

Sie haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung nach Art. 20a GO. In der Funktion als kommunale Wahlbeamte haben Sie nach Art. 53 Abs. 4 Satz 1 KWBG Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme. Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen, als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe V und der Dienstaufwandsentschädigung nach Art. 45 Abs. 4, Art. 46 KWBG der Vertretenen. 

Die Höhe der Entschädigung muss zu Beginn jeder Amtszeit im Einvernehmen mit den weiteren Bürgermeistern durch Beschluss festgesetzt werden. 

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 4. Mai 2020 wurden die Aufwandsentschädigungen für den 2. Bürgermeister auf monatlich 1.100 Euro und für die 3. Bürgermeisterin auf 900 Euro monatlich mehrheitlich beschlossen und in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in § 5 festgesetzt.

Die Entschädigungen werden entsprechend den Erhöhungen der Besoldungsordnung A des Bayerischen Besoldungsgesetztes angepasst. 

Fachliche Bewertung

Für die Zeit der Mutterschutzvertretung der Oberbürgermeisterin entsteht, im Vergleich zur ersten Vertretung im Jahr 2021, dieses Mal voraussichtlich kein erheblich höherer Vertretungsaufwand für die weiteren Bürgermeister. In der Zeit der Mutterschutzvertretung müssen aller Voraussicht nach nicht mehr viele Sitzungen bestritten werden und auch die Sommerpause steht an. 

Es ist deshalb bei der diesjährigen Mutterschutzvertretung, im Vergleich zu 2021, voraussichtlich nicht angemessen, für den Zeitraum der Vertretung der Oberbürgermeisterin den Höchstsatz der Entschädigung an die weiteren Bürgermeister auszuzahlen.

Hinsichtlich der Höhe des Entschädigungsanspruchs sind im Gegensatz zu den ehrenamtlichen ersten Bürgermeistern in dieser Gruppe keine Rahmensätze festgelegt. Es ist lediglich in Art. 53 Abs. 4 Satz 1 KWBG bestimmt, dass sich die Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme des kommunalen Wahlbeamten richtet.

Die Höhe der Entschädigung wird also davon abhängig sein, wie oft der weitere Bürgermeister in dieser Eigenschaft zum Einsatz kommen. Es ist demnach zumindest theoretisch möglich, dass zum Beispiel die dritte Bürgermeisterin keine Entschädigung erhält, weil die Vertretungsaufgaben vom zweiten Bürgermeister wahrgenommen werden und die dritte nur als Stadtratsmitglied tätig wird. In der Regel wird es jedoch so sein, dass für zweite und dritte Bürgermeister je nach Aufgabenanfall in einer Gemeinde angemessene monatliche Pauschalbeträge festgesetzt werden. Es kann jedoch auch festgelegt werden, dass der weitere Bürgermeister nur für den Vertretungsfall eine Entschädigung erhält. Das hat den Vorteil, dass nicht erneut über die Entschädigung beschlossen zu werden braucht, wenn einmal eine längere Vertretungsphase eintreten sollte. 

Der Stadtrat hat die Festsetzung von Pauschalbeträgen für beide Bürgermeister beschlossen. Ist die Inanspruchnahme durch Pauschalsätze abgegolten, kann sich ein Anspruch auf Änderung dieses Pauschalsatzes ergeben, wenn die Pauschalabgeltung aufgrund überdurchschnittlicher Inanspruchnahme (durch längere Vertretungsphasen) nicht mehr angemessen erscheint. Durch die Mutterschutzvertretung von 8 Wochen entsteht eine derartige überdurchschnittlich lange Vertretungsphase.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Brombeis findet es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses schwierig, beim Bürger zu sparen, aber beim Stadtrat nicht. Sie verweist auf den eh schon gezahlten Pauschalbetrag. 

Stadtrat Fehrer merkt an, dass der Pauschalbetrag für den Regelfall gilt. 

Stadtrat Hübler bittet darum, die Änderung der Vergütung für Abwesenheiten in die Hauptsatzung aufzunehmen. 

Beschluss

  1. Für die Zeit der Mutterschutzvertretung wird im Einvernehmen mit dem 2. Bürgermeister und der 3. Bürgermeisterin zusätzlich zur monatlichen Pauschalentschädigung eine Aufwandsentschädigung nach dem Anfall der tatsächlich geleisteten Stunden gewährt.

  1. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich am Höchstsatz nach Art. 53 Abs. 4 KWBG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeisterin Dorfmüller nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

zum Seitenanfang

7. Stellungnahme der Stadt Lindau zum Entwurf der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gemeinde Hörbranz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Hörbranz hat die Stadt Lindau zu ihrem Entwurf einer Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes beteiligt. Der Flächenwidmungsplan ist das österreichische Pendant zum Flächennutzungsplan. Insgesamt werden aktuell fünf Teilabänderungen vorgenommen. Die Stadt Lindau wird jedoch nur von der Teilabänderung 03-2023 „An der Herrnmühlestraße“ in ihren Belangen berührt: 

Dort hat die Firma Rupp Food, ansässig in der Herrnmühlestraße in Hörbranz, bei der Marktgemeinde Hörbranz ein Ausbauprojekt vorgelegt. Inhalt der beantragten Teilabänderung ist eine Betriebserweiterung, die Parkplätze sowie Flächen für Sozialräume, Lager und händische Verpackung enthält. 

Für die Betriebserweiterung wird es kein weiteres Bauleitplanverfahren geben, sondern zwischen der Gemeinde Hörbranz und dem Unternehmen soll ein sogenannter Raumplanungsvertrag geschlossen werden, der den städtebaulichen Rahmen festlegt. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung soll anhand des Vorentwurfs (siehe Anlage) festgelegt werden und ebenfalls in den Raumplanungsvertrag aufgenommen werden. Die maximale Geschosszahl wird mit Keller, Erdgeschoss und zwei Obergeschossen festgelegt. 

Fachliche Bewertung

Durch die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hörbranz wird die Stadt Lindau in ihren Belangen berührt. 

Durch die Betriebserweiterung des Unternehmens Rupp Food ist zu befürchten, dass die bereits bestehende geruchsbeeinträchtigende Situation noch weiter verstärkt wird. Schon jetzt liegen hierzu Beschwerden von Anwohnenden des Stadtteil Zechs bei der Stadt Lindau bzw. dem Landratsamt vor. 

In der Stellungnahme wird daher darum gebeten, dass im Rahmen des Vorhaben der Immissionsschutz (besonders die Geruchsimmissionen) betriebszogen und v.a. länderübergreifend untersucht wird und entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Raumplanungsvertrag festgelegt werden. Ziel der Stadt Lindau ist, dass die Geruchssituation für das Betriebsgelände insgesamt gutachterlich betrachtet wird und durch vertraglich festzulegende technische Einrichtungen, Orientierungen und Höhe der Abluftöffnungen etc. dauerhaft verbessert wird. 
Aus einem Telefonat mit der Gemeinde Hörbranz ist bekannt, dass bereits erste Minimierungsmaßnahmen gegen die Geruchsemissionen vorgenommen wurden, eine Bewertung der Maßnahmen jedoch noch aussteht. 

Durch die Betriebserweiterung wird zudem auch ein Konflikt mit dem Radverkehr gesehen. Der Radverkehr wird über die Herrnmühlestraße direkt am Betriebsgelände entlang geführt. Durch den an- und abfahrenden Lieferverehr und den neu entstehenden Parkplätzen entstehen schnell Konflikt- und Gefahrensituationen für den Fuß- und Radverkehr entlang des Betriebsgeländes. Es wird daher angeregt, den Radverkehr am westlichen Betriebsrand parallel zur Leiblach zu führen. Dort verläuft bereits ein kleiner Fußweg, der für den Radverkehr ausgebaut werden kann. In diesem Zuge bestünde auch die Möglichkeit die seit längerem angestrebte Verbindung zwischen den bisher parallel verlaufenden Radverkehrslinien der Gemeinden Lindau und Hörbranz durch eine Brücke über die Leiblach herzustellen. So können die allgemeinen städtebaulichen Ziele im Sinne einer klimagerechten Siedlungsentwicklung und die regionalplanerisch angestrebte Verbindung der Zentren Bregenz und Lindau weiter gestärkt werden. 

Die Stellungnahme bzw. die Unterlagen werden dem Landratsamt Lindau zur Kenntnis zugeleitet. 
 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß geht davon aus, dass die Lärmbelästigung bei der Erweiterung des Lagers durch vermutlich erweitere Produktion größer werden wird. 

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass man in unseren Radweg einiges investieren müsse und man sich mit der Forderung der „Verlegen des Radweges an westlichen Betriebsrand“ lächerlich mache. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass es hier um eine Stellungnahme und keinerlei Entscheidung gehe. 

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme gemäß der fachlichen Bewertung im Rahmen der Beteiligung zur Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Hörbranz abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10

Dokumente
Download Kundmachung Flächenwidmung.pdf
Download STR_2023_06_28_TOP_ö7_Hörbranz.pdf
Download Teilabänderung Herrnmühlestraße.pdf
Download Vorentwurf Betriebserweiterung 28.03.2023.pdf

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Stadträtin Sommerweiß bittet um Info, wer für den Beitritt bei der Europäischen Städtepartnerschaft gegen Rassismus zuständig ist.

Stadtrat Brombeiß möchte wissen, wieso Grünpfeile an Ampeln plötzlich verschwunden sind. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sichert eine Beantwortung durch das Bürger- und Ordnungsamt zu.

Stadtrat Jöckel moniert, dass in der Eichwaldstraße nur noch eine Höchstparkdauer von 120 Minuten gelte. Früher gäbe es Halbtages- und Tagestickets.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist darauf, dass der Stadtrat dies so beschlossen hat.

Stadtrat Hübler bittet um einen Sachstand zum Schilderwald.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt dies für das Bürger- und Ordnungsamt so mit.

Stadtrat Dr. Rothfuß merkt an, dass er bereits vor einiger Zeit nach einem Grünpfeil für Rechtsabbieger im Bereich Binsenweg / Bregenzer Straße angefragt hat und erkundigt sich nach dem Ergebnis.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt auch dies für das Bürger- und Ordnungsamt mit.

Stadtrat Dr. Adams ergänzt, dass es hierzu bereits eine schriftliche Stellungnahme gab.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bittet darum, Herrn Stadtrat Dr. Rothfuß diese nochmals zu senden.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht den Minigolfplatz am Aeschacher Ufer an. Seiner Meinung nach könne ein möglicher Pächter hier notwendige Sanierungsarbeiten vornehmen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass die ein Thema für die Finanzausschusssitzung ist.

Stadtrat Freiberg möchte einen Sachstand zum Leuchtturm. Seiner Meinung nach müsse Druck drauf gemacht werden, dass man hier diese Saison noch Eintrittsgelder erzielen könne. 

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass es einen Termin mit Herrn Ordelheide sowie dem BLfD gegeben hat und es hierzu eine schriftliche Antwort geben wird.

Stadtrat Obermayr merkt an, dass Tübingen die Verpackungssteuer eingeführt habe und Oberbürgermeisterin Dr. Alfons in ihrer Videobotschaft von erheblichem Verwaltungsaufwand spräche. Er hätte hier gerne mehr Details.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass es vergangene Woche eine Infoveranstaltung des Städtetags gegeben hat, an der sie, sowie Vertreter der Kämmerei und der GTL teilgenommen haben. In Tübingen wurden mehrere Stellen geschaffen und der Prozess hat mehrere Jahre gedauert. Die einzelnen Verpackungen mussten klassifiziert werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Kontrolle und der Vollzug. Der Verwaltungsaufwand ist auch in Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit sowie Anhörungen der Betriebe im Vorfeld beträchtlich. Derzeit steht noch die schriftliche Urteilsgründe des Bundesverfassungsgerichts aus, so dass noch abgewartet wird. Das Thema ist jedoch in der Kämmerei auf den Schirm. 

Datenstand vom 03.07.2023 13:48 Uhr