Bauleitplanung des Marktes Ipsheim - Bebauungsplan "Im kleinen Feld II" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Marktgemeinderat, 10.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Ipsheim hat bereits vor einigen Jahren das oben genannte Bebauungsplanverfahren
„Im kleinen Feld II“ begonnen und als Satzung beschlossen. Da das darin ausgewiesene Gewerbegebiet jedoch nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt war und der Plan deshalb nicht vom Landratsamt genehmigt werden konnte, ist der Plan nicht in Kraft gesetzt worden. Möglicherweise war auch die Nähe des geplanten Gewerbegebietes zur angrenzenden Wohnbebauung ein Problem.
Zwischenzeitlich hat sich aber abgezeichnet, dass das Unternehmen, für das die Planung eigentlich gedacht war, auch mit einer anderen Planvariante operieren kann.
In dem nun vorgelegten Entwurf wird abweichend zur ursprünglichen Planung ein Mischgebiet ausgewiesen, dass so gegliedert ist, dass im Norden (in größerer Entfernung zu den südlich gelegenen Wohngebieten) eine mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzung zulässig ist und im südlichen Teil des Plangebietes Wohnungen für betriebsangehöriges Personal vorgesehen werden. Auf diese Art und Weise können die verschiedenen betroffenen Belange rechtlich in Einklang gebracht werden.
Der Flächennutzungsplan muss parallel zu dieser Planänderung auch angepasst werden, das hier bislang Wohn- und Mischgebietsflächen vorgesehen waren – künftig sollen hier nur noch Mischgebietsflächen, analog des oben genannten Bebauungsplanes, dargestellt werden.
Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Planungen nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach nimmt die vorgelegten Bauleitplanentwürfe des Marktes Ipsheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben, da die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange durch die Planungen nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach nimmt die vorgelegten Bauleitplanentwürfe des Marktes Ipsheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben, da die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange durch die Planungen nicht beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2016 13:57 Uhr