Standorte der Heizzentralen für das Nahwärmenetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Marktgemeinderat, 10.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturstrom hat auf der Grundlage der zahlreichen Rückmeldungen das Nahwärmenetz für Markt Erlbach konzipiert und schlägt vor, nicht ein zentrales, sondern zwei dezentrale Standorte für die Nahwärmezentralen zu wählen. Ein Heizkraftwerk ist dabei südlich des Netto-Einkaufsmarktes auf dem Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach vorgesehen. Das zweite Heizkraftwerk soll im Bereich der Schule platziert werden, da hier drei große Abnehmer direkt nebeneinander liegen (Schule, Rangaubad, Rangauhalle) und zudem der Hauptversorgungskanal liegt. Die Zurverfügungstellung der Flächen soll mittels Erbpachtvertrag erfolgen.
Es entsteht eine kurze Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Standorte. Diese sollten allerdings nicht in Frage gestellt werden, da sie von Naturstrom auf ihre Wirtschaftlichkeit und Andienbarkeit geprüft und bewusst ausgewählt wurden.
Man einigt sich letztendlich darauf, einen kleinen Teilbereich im Nordwesten des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, unmittelbar westlich der Rangauhalle (aber baulich getrennt) zur Verfügung zu stellen. Für beide Standorte soll schriftlich fixiert werden, dass die Heizkraftwerke eine Einhausung erhalten müssen (kein „Bretterverschlag“) und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach, als Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, einen Teilbereich des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, als weiteren Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Erbpachtvertrag zu unterzeichnen. Dieser muss zwingend enthalten, dass die Heizkraftwerke jeweils eine ansprechende Einhausung erhalten müssen und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt, das Flurstück 704, Gemarkung Markt Erlbach, als Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt, einen Teilbereich des Flurstücks 381, Gemarkung Markt Erlbach, als weiteren Standort für ein Heizkraftwerk an die Firma Naturstrom zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Erbpachtvertrag zu unterzeichnen. Dieser muss zwingend enthalten, dass die Heizkraftwerke jeweils eine ansprechende Einhausung erhalten müssen und die Firma Naturstrom die Zufahrtswege auf eigene Kosten ausbessern bzw. ausbauen muss, falls die Wege durch die Anlieferungen zu sehr beschädigt werden oder eine größere Traglast erforderlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2017 07:40 Uhr