Neuerlass der Benutzungssatzung für die Rangauhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Marktgemeinderat, 14.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Zuge des Erlass‘ einer Gebührensatzung für die Rangauhalle soll auch die Benutzungssatzung für die Rangauhalle aktualisiert werden.
Die bisherige Satzung stammt von 2011 und enthält teilweise Regelungen, die nicht mehr aktuell sind (Schulsporthalle, Vereinsraum).
In der neuen Satzung wurden diese Regelungen entfernt oder bestehende Regelungen der Praxis angepasst (z.B. das Betreten der Umkleideräume nur durch Sportler wurde um Erziehungsberechtigte erweitert, was bei sportlicher Nutzung mit kleinen Kindern der Realität entspricht).
Neue Regelungen wurden nicht aufgenommen, es handelt sich rein um eine Aktualisierung der Benutzungssatzung.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:51 Uhr