Antrag auf Baugenehmigung Neubau einer Holzlege mit Freisitz und Geräteraum Hauser Winkel 1, Fl.Nr. 1341/5 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 15.06.2023 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Der Bauantrag wurde nach Vorlage eines Tekturplans erneut in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 20.04.2023 behandelt.
Auf Grund des Rückbaus der Regenrinne an der Holzlege ist die Verwaltung fälschlicherweise davon ausgegangen, dass durch die geänderte Planung keine Abstandsflächenüberschreitung mehr gegeben sei. Dies wurde auch in der Beschlussvorlage und in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses so dargelegt. 
Nachdem es sich hier um ein 10 m langes Gebäude mit mehr als 75 m³ umbauten Raum handelt, ist dieses baugenehmigungspflichtig und somit abstandsflächenrelevant. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Abstandsflächensatzung. Am 26.04.2023 wird in einer E-Mail vom Landratsamt Ebersberg, Frau Pasch, bestätigt, dass diese hier Anwendung findet.
Das bedeutet, dass für die baugenehmigungspflichtige Holzlege eine Abweichung von Art. 6 Bayerische Bauordnung sowie von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen erforderlich wird. 
Die Zustimmung für die Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wurde, nachdem der Bauantrag bereits am 12.01.2023 und am 20.04.2023 in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses behandelt wurde, auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Anmerkung des Schriftführers:
Der Ausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr