Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 an der Enzianstraße; Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurden die Stellungnahmen der unteren Immissionsschutzbehörde vom 20.06.16, der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 23./24.06.16, der unteren Naturschutzbehörde vom 07.07.16 und die Einwendungen des Nachbarn Martin Scholz inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Da bis auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ausschließlich ablehnende Stellungnahmen im Hinblick auf das zweite Baufenster im Osten des Grundstückes zur Bundesstraße hin vorgebracht wurden, denen rechtssicher nicht abgeholfen werden kann, hat mit Datum vom 29.09.16 der Antragsteller eine neuerliche Bebauungsplanänderung vorgelegt. Nunmehr mit nur einem Baurecht im Westen des Grundstückes auf Höhe des bestehenden Baurechts, ohne Tiefgarage und der Ausweisung oberirdischer Garagen und Stellplätze im östlichen Bereich des Grundstückes .
Daraufhin beschließt der Gemeinderat Marquartstein, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 (Furch Dieter) an der Enzianstraße gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Birner, Unterwössen, vom 29.09.16 erneut zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Hinsichtlich der Erschließung mit Wasser ist aufgrund der Erhöhung der Wohneinheiten von 1 WE auf max. 8 WE ein größer dimensionierter Hausanschluss für das Grundstück erforderlich, für den vor Satzungsbeschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostenübernahme abzuschließen ist. Bezüglich des Kanalanschlusses ist die Funktions- und Eignungsfähigkeit des bestehenden Revisionsschachtes auf dem Grundstück zu überprüfen und ggfs. neu zu erstellen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2016 18:15 Uhr