Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 an der Enzianstraße gemäß § 13 BauGB - Behandlung der Stellungsnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurden die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, vom 07.11.16 u. 12.12.16, Untere Naturschutzbehörde vom 19.10.16 und Untere Bauaufsichtsbehörde, vom 11.11.16 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben. Die Hinweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden in die überarbeitete Planung in der Fassung vom 07.12.16 eingearbeitet.  
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Birner, Unterwössen, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 (Furch) an der Enzianstraße in der Fassung vom 07.12.16 samt Begründung als Satzung.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 17:34 Uhr