Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Entfellner-Häusler nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde der vom Architekturbüro Entfellner, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des   Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 30.10.2019 keine Einwände erhoben; die sonstigen fachlichen Informationen wurden beachtet, da für den übergreifenden Bereich derzeit eine entsprechende Bebauungsplanaufstellung („Freiweidach Süd“) zur Innenentwicklung erfolgt, das Verfahren jedoch noch nicht soweit fortgeschritten war und daher diese Änderung vorgezogen wurde.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Entfellner, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 16.07.2019 samt Begründung zu billigen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:43 Uhr