Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Architekturbüro Schulte, Burgrieden, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht.
Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwände vorgebracht und Empfehlungen berücksichtigt. 
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architekturbüro Schulte, Burgrieden, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 09.09.2021 samt Begründung. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Hinsichtlich der Straßengrundabtretung für Kreisstraße und Hofangerweg sind bis Satzungsbeschluss notarielle Vereinbarungen zu treffen.   
Nach Abschluss des Verfahrens ist die reduzierte Planung in die Bebauungsplanaufstellung „Freiweidach Süd“ einzuarbeiten.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 13:50 Uhr