Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 07.12.2021 inhaltlich zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben; die fachlichen Hinweise und Empfehlungen wurden berücksichtigt. 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Architekturbüro Schulte, Burgrieden, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße in der überarbeiteten Fassung vom 17.12.2021 samt Begründung als Satzung.
Nach Abschluss des Verfahrens ist die reduzierte Planung in die Bebauungsplanaufstellung „Freiweidach Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 08:13 Uhr