Aufstellung des Bebauungsplanes "Altes Dorf" - Beratung über die vorgelegte überarbeitete Planung; Festlegung der Grundfläche für jedes einzelne Grundstück.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des vorgelegten überarbeiteten Planentwurfes empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat neben den eingearbeiteten Korrekturen, noch folgende Korrekturen vorzunehmen:

Fl.-Nr. 6: Bei dem ehemaligen Feuerwehrhaus handelt es sich um ein Nebengebäude, welches mit einer roten Baugrenze zu versehen ist. Der Hinweis ‚Feuerwehrhaus‘ hat zu entfallen.

Fl.-Nr. 7: Für dieses Baurecht ist noch ein Schnitt mit Höhenfestsetzung erforderlich.  

Fl.-Nr. 155: Der neu errichtete Carport im Norden des Grundstückes ist als Nebengebäude im Bebauungsplan mit aufzunehmen.

Fl.-Nr. 138: Die Grundfläche ist auf 220 m² festzusetzen.

Darüber hinaus sind noch einige festgesetzte seitliche Wandhöhen von Gebäuden an den realen seitlichen Wandhöhen – wie im Bebauungsplanentwurf Burgberg – anzupassen. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

Die Nr. 2 Satz 1 der textlichen Festsetzungen ist analog dem Bebauungsplanentwurf Burgberg zu ergänzen: „, sofern ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten wird.“

Für das Grundstück Fl.-Nr. 140 sind im Bebauungsplan detaillierte Gestaltungsfestsetzungen zu formulieren, sowie abweichend von der textlichen Festsetzung Nr. 6 statt 3 insgesamt max. 6 Wohneinheiten festzusetzen. Die Gestaltungsfestsetzungen liefert das Büro INTEC an die Huber-Planungs-GmbH. Diese separaten Festsetzungen sind im Rahmen der Denkmalnähe erforderlich. Die höheren Wohneinheiten in diesem Kernbereich sind aufgrund der festgesetzten hohen Grundfläche für dieses Grundstück und den höheren Wohneinheiten in der Umgebungsbebauung ortsplanerisch sinnvoll.      

Diese Korrekturen sind in den Planentwurf einzuarbeiten und die überarbeitete Fassung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 08:00 Uhr