Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiweidach Süd" - Beratung über die vorgelegte Planung; Festlegung der Grundfläche für jedes einzelne Grundstück.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des vorgelegten überarbeiteten Planentwurfes empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat neben den eingearbeiteten Korrekturen, noch folgende Korrekturen vorzunehmen:

Fl.-Nr. 280/1: Die Grundfläche ist auf 170 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 286/3: Die Grundfläche ist auf 200 m² festzusetzen. Für dieses Grundstück bedarf es noch Schnitte. Die OKF ist mindestens auf Straßenniveau zu erhöhen.

Fl.-Nr. 278/2: Die Grundfläche ist auf 200 m² festzusetzen. Für dieses Grundstück bedarf es noch Schnitte. Die OKF ist mindestens auf Straßenniveau zu erhöhen.

Fl.-Nr. 278: Die Grundfläche ist auf 225 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 277/1: Die Grundfläche ist auf 356 m² festzusetzen. Im Hinblick auf die Abstandsfläche ist eine Festsetzung einzufügen, dass die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO einzuhalten sind (derzeit eingeschossiges Gebäude, jedoch hinsichtlich der zugelassenen Wandhöhe von 6,40 m hier dringend erforderlich).
 
Fl.-Nr. 273/2: Die Grundfläche ist auf 155 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 273: Die Grundfläche ist auf 175 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 273/4: Die Grundfläche ist auf 180 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 273/1: Die Grundfläche ist auf 170 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 273/5: Die Grundfläche ist auf 275 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 272/5: Die Grundfläche ist auf 230 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 272/9: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 272/8: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 272/6: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/3: Die Grundfläche ist auf 170 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 271: Die Grundfläche ist auf 170 m² festzusetzen.
 
Fl.-Nr. 270/5: Die Grundfläche ist auf 195 m² festzusetzen (gemäß Bebauungsplanänderung in 2018).

Fl.-Nr. 270/2: Die Grun dfläche ist auf 235 m² für den Bestand und auf 100 m² für das weitere Baurecht festzusetzen.

Fl.-Nr. 275/1: Die Grundfläche ist auf 110 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 275: Die Grundfläche ist auf 230 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/6: Die Grundfläche ist auf 100 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/7: Die Grundfläche ist auf 100 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/8: Die Grundfläche ist auf 150 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/4: Die Grundfläche ist auf 150 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 277: Die Grundfläche ist auf 160 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 276/1: Die Grundfläche ist auf 175 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/13: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/12: Die Grundfläche ist auf 170 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/9: Die Grundfläche ist auf 130 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270/10: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 269: Die Grundfläche ist auf 130 m² festzusetzen. Der Garagenanbau im Nordosten ist mit einer roten Baugrenze, statt einer blauen zu versehen.

Fl.-Nr. 270/15: Die Grundfläche ist auf 160 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 270: Die Grundfläche ist auf 180 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 277/2: Die Grundfläche ist auf 140 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 164/2: Die Grundfläche ist auf 100 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 164/7: Die Grundfläche ist auf 250 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 164/1: Die Grundfläche ist auf 80 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 164/4: Die Grundfläche ist auf 110 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 163: Die Grundfläche ist auf 230 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 162/1: Die Grundfläche ist auf 220 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 162/3: Die Grundfläche ist auf 140 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 162/2: Die Grundfläche ist auf 110 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 281: Die Grundfläche ist auf 120 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 280/2: Die Grundfläche ist auf 190 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 282: Die Grundfläche ist auf 200 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 160/1: Die Grundfläche ist auf 230 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 285/5: Die Grundfläche ist auf 130 m² festzusetzen.

Fl.-Nr. 276: Die Grundfläche ist auf 130 m² festzusetzen.

Diese Korrekturen sind in den Planentwurf einzuarbeiten und die überarbeitete Fassung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 15:57 Uhr