Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Entfellner-Häusler nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Bauvoranfrage stimmt der Gemeinderat dieser grundsätzlich zu, jedoch ist zunächst eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB mit folgenden Eckpunkten durchzuführen:
  1. Die Grundfläche wird mit max. 195 m² festgesetzt.
  2. Die seitliche Wandhöhe wird mit 6,40 m festgesetzt, auch für den Quergiebel und mit ü. NN-Angabe OKR.
  3. Der Quergiebel ist aus der Traufe zu entwickeln.
  4. Die Zahl der Wohneinheiten wird mit max. 4 festgesetzt.
  5. Die Zahl der Stellplätze hat sich an der Stellplatzsatzung der Gemeinde Marquartstein zu orientieren (7 Stellplätze; bei 4 WE je 71,55 m²: 1,5 Stellplätze pro WE + 10%; 7 Stellplätze; bei 3 WE je > 75 m² 2 Stellplätze pro WE + 10%).
Darüber hinaus haben die Straßengrundabtretungen für Kreisstraße und Hofangerweg vor Satzungsbeschluss zu erfolgen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2019 14:29 Uhr