Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Münsing, Schwabbrucker Straße 6 (Fl.Nr. 102); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING (östlich der Schwabbrucker Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Grundstückseigentümerin vom 07.02.2022. Der konkrete Bauwunsch wird im Schreiben der Architektin vom 20.01.2022 erläutert.

Die Bauwerber streben die Änderung des Bebauungsplans an. Ziel ist es, auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 ein Wohngebäude ggf. mit Einliegerwohnung errichten zu können. Den Schreiben sind ein Lageplan sowie weitere Bauvorlagen beigefügt. Diesen Unterlagen ist eine mögliche Situierung des Gebäudes sowie die Höhenentwicklung zu entnehmen.

Das Grundstück Fl.Nr. 102 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING. Die betroffene Fläche östlich der Schwabbrucker Straße ist im Flächennutzungsplan als WA dargestellt. Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan entspricht dieser Darstellung. Der Bebauungsplan (5. Änderung) stammt aus dem Jahr 2009. Die dort festgesetzten Baugrenzen lassen aktuell keine Bebauung im südlichen Grundstücksbereich zu.

Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6 (5. Änderung)

Sofern die Gemeinde nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) den Bebauungsplan ändert, könnten die Flächen auf dieser Grundlage baulich entwickelt werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung vor, da die von den Bauwerbern angestrebte Nachverdichtung angemessen erscheint, soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung ist jedoch auszuschließen. Dies ist im Zuge der konkreten Ortsplanung noch näher zu prüfen. Die Bebauungsplanänderung müsste eine verträgliche Innenentwicklung sicherstellen. D. h., der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen müssen berücksichtigt und gewahrt werden. Auf die weiteren Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild, insbesondere zum Themenfeld Siedlung, wird verwiesen. Diese sind in geeigneter Weise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übertragen.

Sofern die Antragstellerin bereit ist, zur Nutzungssicherung der Objekte eine Einheimischenbindung mit dinglicher Sicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell anzuerkennen, kann aus Sicht der Verwaltung die Änderung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden.

Mit der üblichen Kostenübernahmevereinbarung sind die Kosten des Verfahrens den Antragstellern aufzuerlegen.

Diskussionsverlauf

Der Eingriff in das bestehende Gelände ist möglichst gering zu halten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat spricht sich für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING für ein Grundstück an der Schwabbrucker Straße (Fl.Nr. 102) aus.
  2. Eine Nutzungssicherung, die gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell notariell beurkundet und dinglich gesichert wird, ist zu fordern.
  3. Der Gemeinderat setzt weiter voraus, dass die Antragstellerin sämtliche Kosten des Verfahrens trägt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr