Kleines Theater u. Passionstheater; Erhöhung Mietzins ab 01.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Wirtschaftsjahr 2015 wurden die Mietverträge für das Kleine Theater und des Passionstheaters überarbeitet und der Mietzins festgelegt.
 
KLEINES THEATER
Für das Kleine Theater gelten nachfolgende Konditionen:
Vermietung an Privatpersonen: Saal / Küche 250 € pro Tag, brutto. Kaution 250 €
Vermietung an gewerbliche Mieter:  Saal / Küche 250 € pro Tag, netto. Kaution 250 €
Für Gemeinnützige, in Oberammergau gemeldete Vereine sowie für Bedienstete der Gemeinde Oberammergau und Gemeinderäte wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % auf den geltenden Mietpreis gewährt.
Die Berechnung des Mietpreises wurde 2015 kostendeckend und ohne Gewinnaufschlag kalkuliert. 

Nachdem, sowohl die Lohnkosten, wie auch die Nebenkosten erheblich gestiegen sind, wird eine Anpassung des Mietzinses von der Werkleitung als notwendig erachtet. Somit sind weiterhin die Kosten gedeckt, eine Gewinnmarge nicht berücksichtigt. 
Die Werkleitung schlägt eine Erhöhung des Mietzinses von 20 % auf 300 € pro Tag vor. Die Kaution wird ebenfalls auf 300 € angehoben. Die weiteren Vertragsbestandteile und Ermäßigungen bleiben unverändert.

PASSIONSTHEATER
Für das Passionstheater gelten nachfolgende Konditionen:
Miete, ganztags: 1.500 €
Miete, halber Tag: 700 €
Kaution: 1.000 €
Auch hier ist eine Anpassung des Mietzinses notwendig. Nachdem die Bereitstellung des Passionstheaters sehr personal- und energieintensiv ist, schlägt die Werkleitung eine Erhöhung des Mietzinses auf 2.000 € ganztags und 1.000 € halbtags vor. Die Kaution wird ebenfalls auf 2.000 € erhöht. 
Die Werkleitung würde jedoch den Mietpreis nur als Mindestpreis vorschlagen, dass für eine externe Großveranstaltung der Mietpreis entsprechend angepasst werden kann.

Beschlussvorschlag

  1. Der Werkausschuss beschließt den Mietzins und die Kaution für die Vermietung des Kleinen Theater ab dem 01.10.2023 auf 300 € brutto für private Mieter und 300 € netto für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 300 € festgesetzt. 

  1. Der Werkausschuss beschließt den Mindestmietzins für die Vermietung des Passionstheaters ab dem 01.10.2023 auf 2.000 € brutto ganztags / 1.000 € brutto halbtags für private Mieter und 2.000 € netto ganztags / 1.000 € netto halbtags für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 2.000 € festgesetzt. 

Beschluss 1

Der Werkausschuss beschließt den Mietzins und die Kaution für die Vermietung des Kleinen Theater ab dem 01.10.2023 auf 300 € brutto für private Mieter und 300 € netto für gewerbliche Mieter anzuheben. Die Kaution wird auf 300 € festgesetzt. 
Bei der Vermietung an Personen außerhalb Oberammergaus beträgt der Mietzins 
400,00 €. Die rechtliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch den Werkleiter.
Die Ermäßigung für die Mitglieder des Gemeinderats wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss beschließt, den Mietzins für das Passionstheater jeweils im Einzelfall zu verhandeln.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2023 14:20 Uhr