Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 45 „Südlich der Carl-Hagen-Straße“

  1. Für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Straße, in dem an die Freizeitanlage Hocheck unmittelbar angrenzenden Bereich, soll der Bebauungsplan Nummer 45 „Südlich der Carl-Hagen-Straße“ aufgestellt werden. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Lösung des Nutzungskonflikts und Ordnung der bestehenden Gemengelage zwischen der Freizeitanlage „Hocheck“, insbesondere auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 231, der gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 232 und der anschließenden Wohnbebauung;

  • Verbesserung der Verkehrssituation im Plangebiet und den anschließenden Grundstücken;

  • Sicherung des Hochwasserschutzes am Röthenbach.

Die Erforderlichkeit der Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ergibt sich aus der Möglichkeit immissionsschutzrechtlicher Konflikte zwischen dem Betrieb des Freizeitgebiets „Hocheck“, nebst anliegenden Gastronomie- und Gewerbebetrieben, und der umliegenden Wohnbebauung. Die Verkehrsproblematik im Plangebiet durch Zu-, Abfahrt und Parken von Besuchern des Freizeitgebiets „Hocheck“ und den anliegenden Gastronomie- und Gewerbebetrieben ist einer Lösung zuzuführen. Außerdem sind aus Gründen des Hochwasserschutzes im Plangebiet Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Röthenbachs geboten.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung verliest die angestrebten Planungsziele und stellt den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans vor. Ohne weitere Diskussion folgt der

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45:“Südlich der Carl-Hagen-Straße“ über die Grundstücke Fl.Nr. 232/1, 231/2 (TF), 232, 231, 229 (TF), 229/63 (TF), 231/6 (TF), 234 (TF),9, Gemarkung Oberaudorf. Die Art der Nutzung wird mit „Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit Zweckbestimmung Gebiet für den Fremdenverkehr“ festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr