Beitritt der Gemeinde Oberaudorf zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bezüglich der kommunalen Verkehrsüberwachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Unter Verweis auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Michael Braun. Er ist Geschäftsleiter des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland mit Sitz in Bad Tölz. 
Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen. Es unterliegt den Vorschriften des öffentlichen Kommunal- und Haushaltsrechts und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten.
Anhand einer Präsentation zeigt Herr Braun die Arbeitsweise des Zweckverbandes auf und erklärt die Einzelheiten bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Herr Braun geht auch auf die entstehenden Kosten für die Mitgliedschaft und die Leistungen des Zweckverbandes ein und gibt Auskunft darüber, welche Einnahmen die Gemeinde aus der Überwachungstätigkeit erhalten könnte. (Siehe auch unter: https://kdz-oberland.de/).
In einer ersten Einschätzung des Fachpersonals zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sollten für Oberaudorf 50 Überwachungsstunden im Monat vorgesehen werden. Bei Mitgliedschaft kostet eine Überwachungsstunde 30,-- Euro. Jeder bearbeitete Fall kostet 6,-- Euro.
Herr Braun steht anschließend für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung. 

Diskussionsverlauf

Nach dem sehr informativen Vortrag über die Leistungen und Arbeitsweise des Zweckverbandes, sowie den aus einer Mitgliedschaft entstehenden Rechten und Pflichten, beantwortet Herr Braun die Fragen aus dem Gremium.

Folgende Aussagen können festgehalten werden:

  • Die Mitgliedschaft beim Zweckverband ist für die Gemeinde kostenlos. Als Mitglied haftet die Gemeinde aber für den Verband.

  • Die Anzahl der gebuchten Überwachungsstunden kann jederzeit geändert werden. Die Gemeinde macht die Vorgaben über die Überwachungsintensität und die notwendigen Überwachungszeiträume.

  • Der ruhende Verkehr wird im gesamten Gemeindegebiet überwacht.

  • Bei Verstößen gegen die StVO erhält die Gemeinde den gesamten Betrag gemäß dem Bußgeldkatalog.

  • Falls der Zweckverband einen Überschuss erwirtschaftet, werden die Mitgliedsgemeinden daran beteilig.

  • Der Verband hat derzeit nur geringe Verbindlichkeiten.

Nachdem alle Fragen beantwortet wurden, zeigt sich der Gemeinderat vom Beitritt zum Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland überzeugt.
Zunächst wird nur die Überwachung des ruhenden Verkehrs als Leistung angefordert. An weiteren Leistungen, wie etwa dem Vollstreckungswesen oder der Überwachung des Kurbeitrags wird bei Bedarf durchaus Interesse gezeigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland beizutreten und den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet von dort überwachen zu lassen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt aufgrund der Parkgebührenordnung und der örtlichen Verkehrssituation die Intensität und den Überwachungsumfang für den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet mit dem Zweckverband zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.02.2022 08:53 Uhr