Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans; Antrag der Ausschussgemeinschaft BP/SPD


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Ausschussgemeinschaft Bayernpartei/SPD hat am 20. Juni 2021 beantragt, für die Gemeinde Oberaudorf einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß Nr. 1.1. der Vollzugsbekanntmachung zum bayerischen Feuerwehrgesetz aufzustellen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 29.06.2021 unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes bekanntgegeben. Dabei wurde auch angesprochen, dass zunächst die örtlichen Feuerwehrkommandanten Stellung nehmen sollen, ob ein Feuerwehrbedarfsplan für Oberaudorf notwendig ist.
Die Kommandanten stehen dem Bedarfsplan positiv gegenüber. Mit diesem Plan werden von externer Stelle auch Gefahrenpotentiale beleuchtet, welche evtl. im normalen Feuerwehralltag nicht auffallen, da diese auch bis jetzt noch nie aufgetreten sind. Die Planungen werden von den Kommandanten, wenn notwendig, unterstützt.
Die Freiwilligen Feuerwehren von Ober- und Niederaudorf sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Oberaudorf. Sie werden durch die Ersten Kommandanten vertreten. Die Feuerwehrkommandanten werden laufend bei der Planung, Entwicklung und Beschaffung für die örtlichen Feuerwehren eingebunden. Besonders im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanungen wird Wert auf Berücksichtigung von langfristigen Konzepten gelegt, in denen die materielle Ausstattung zwischen den örtlichen Feuerwehren, aber auch mit den Nachbarfeuerwehren und den regionalen Verbänden abgestimmt werden. Dabei wird auch stets die Kreisbrandinspektion einbezogen. Diese Vorgehensweise hat sich bisher sehr gut bewährt. Den Wünschen der Feuerwehren konnte weitgehend Rechnung getragen werden. 
Der Ausrüstungstand unserer Feuerwehren ist sehr gut. Die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Niederaudorf laufen bereits. Allen angestrebten Neu- und Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften liegen stets zukunftsorientierte, abgestimmte Konzepte zugrunde.
Für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans besteht für die Gemeinde keine Verpflichtung, gleichwohl ist die Aufstellung eines solchen Plans empfohlen. Von den 46 Gemeinden des Landkreises Rosenheim haben bisher sechs Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt. Der Nutzen, bzw. die Wirkung der Planung wird größtenteils als gut bewertet. Sollte der Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben werden, ist dieser regelmäßig fortzuschreiben. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium entsteht eine intensive Debatte über die Notwendigkeit eines Feuerwehrbedarfsplans und seinen folgen. Ebenso wird kritisch hinterfragt, ob eine externe Betrachtung der gemeindlichen Feuerwehren auch umfassend erfolgen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass der Plan auch zusätzliche Bürokratie bedeuten wird. 

Andererseits wird deshalb gerade durch die Feuerwehr Oberaudorf auch der Nutzen eines Feuerwehrbedarfsplans gesehen, der durch Betrachtung von neutralen Dienstleisten erarbeitet wird, da damit eine gewisse Betriebsblindheit vermieden werden kann. Eingehend diskutiert wird auch über Rechtsfolgen die entstehen könnten, wenn ein Bedarfsplan durch die Gemeinde nicht aufgestellt wurde.

Der Erste Bürgermeister bitte den Kommandanten der Feuerwehr Oberaudorf um kurze Stellungnahme. Nachdem sich dieser positiv zu einer Aufstellung eines Bedarfsplans äußert wird abgestimmt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Feuerwehrbedarfsplan nach Einholung vom Angeboten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 27.04.2022 08:38 Uhr