Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Westlich der Dorfstraße" für die Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um Baurecht für den westlichen Teil des Grundstückes der Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf zu schaffen, wurde nach Abklärung mit dem Landratsamt Rosenheim in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2022 der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung gefasst. Die Klarstellungssatzung ist nach Auffassung des Landratsamtes ergänzend notwendig, da der Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung sich nur auf Außenbereichsflächen beziehen kann. Der be-baute Bereich des Grundstücks 7/1 ist bereits Innenbereich. Der faktische Innenbe-reich verläuft in etwa von der südwestlichen Grundstücksecke nach Nordosten zur westlichen Fassadenfront und von dort nach Norden entlang der westlichen Gebäu-deaußenwände der Nachbargrundstücke. Diese Linie könnte als Klarstellungssat-zung gekennzeichnet werden. Die außerhalb davon vorgesehenen Einbeziehungs-flächen wären dann der Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Anwesens mit einer Wohneinheit und Errichtung von überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück. In der heutigen Sitzung soll der erste Entwurf der Einbeziehungssatzung, erstellt durch die beauftragte Architektin, vorgestellt werden. Ziel ist es, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Diskussionsverlauf
Einleitend erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt eingehend die Hintergründe des Verfahrens und den Grund, wieso zur bereits beschlossenen Einbeziehungssatzung auch noch eine Klarstellungssatzung erforderlich ist. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand des Planentwurfs die Linie, anhand derer die Klarstellungssatzung die Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich darstellt und die rot gekennzeichnete einzubeziehende Fläche.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt ergänzend zum Beschluss vom 22.02.2022 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Westlich der Dorfstraße in Niederaudorf“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Grundstück Dorfstr. 15, Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf in der Planfassung vom 28.06.2022 mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw. fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2022 09:53 Uhr