Erschließung des Ortsteils Grafenherberg mit Trinkwasser - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Werkausschuss befasste sich zuletzt in den Sitzungen am 11.04.2024 und 07.11.2024 mit der Erschließung von Grafenherberg. In der Sitzung am 11.04.2024 sprach er sich dafür aus, die Erschließung für die Trinkwasserversorgung weiterzuführen, jedoch einen Anschluss von Grafenherberg an die zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung von Bayrischzell nicht mehr anzustreben. Die Erschließung mit Trinkwasser soll hierbei von den vorhandenen Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell vom Mittleren Sudelfeld aus erfolgen.
Die bisherige Wasserversorgung aus der Quelle Grafenherberg wird vom Landratsamt Rosenheim seit dem 01.01.2024 nur noch geduldet. Eine weitere Nutzung der Quelle Grafenherberg für eine zukünftige Trinkwasserversorgung wird aufgrund der geltenden wasserrechtlichen Vorgaben von den Behörden (Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt) ausgeschlossen.
Ziel der laufenden Planungen für eine Erschließung von Grafenherberg mit Trinkwasser ist es, noch in diesem Jahr einen Zuwendungsantrag nach dem Sonderprogramm Berghütten beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim einzureichen. Die laufende RZWas 2021 gilt bis zum 31.12.2024. Inzwischen wurde im Bayerischen Ministerialblatt vom 21. August 2024 bekanntgegeben, dass Gemeinden und Zweckverbände Anträge noch bis zum 31.12.2024 stellen können. Die Wasserwirtschaftsämter müssen dann bis 31.03.2025 die Förderbescheide erstellen.
Die Gemeindewerke erachten es für notwendig, die Kosten für die Erschließungsmaßnahme mit Trinkwasser möglichst niedrig zu halten, da das Vorhaben sonst insgesamt gefährdet ist. Trotz der möglichen Zuwendungen von 75 % der anerkennungsfähigen Baukosten müssen die restlichen 25 % der Baukosten sowie der Anschlussbeitrag der Gemeinde Bayrischzell und die Entschädigungen an die betroffenen Grundstückseigentümer auf die Anschlussnutzer verteilt werden. Die bisherigen Gespräche mit den betroffenen Anwohnern von Grafenherberg zeigen, dass die Verteilung der nicht geförderten Kosten durchaus schwierig werden kann.
Gemäß der letzten aktualisierten Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros INFRA aus Rosenheim werden die Gesamtkosten für die Erschließungsmaßnahme von Grafenherberg mit Trinkwasser vom Mittleren Sudelfeld auf rund 1,427 Mio. € veranschlagt (inkl. Hochbehälter mit einem Volumen von 80 m³, inkl. Entschädigungsleistungen an die betroffenen Grundstückseigentümer für Grunddienstbarkeiten und inkl. dem zu erwartenden Anschlussbeitrag an die Gemeinde Bayrischzell).
Von den 1,427 Mio. € Gesamtkosten sind nach dem aktuellen Stand 1.278 Mio. € zuwendungsfähig (Förderung 75 %). Nicht zuwendungsfähig sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Entschädigungen an die Grundstückseigentümer (rund 34 T€), der Anschlussbeitrag an die Gemeinde Bayrischzell (rund 76 T€), die Mitverlegung von Leerrohren der Bayernwerk Netz GmbH (rund 27 T€) und ein Anteil der Baunebenkosten (rund 12 T€). Somit ist der Eigenanteil für das Gesamtvorhaben auf 468,5 T€ zu veranschlagen (1.278 T€ x 0,25 + 34 T€ + 76 T€ + 27 T€ + 12 T€).
Gemäß den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021), Abschnitt 8.2, ist es erforderlich, den Antragsunterlagen auch einen Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers beizufügen, das Vorhaben durchführen zu wollen.

Diskussionsverlauf

Die Fragen zu dieser Thematik werden vom Werkleiter Hubert Paul beantwortet. Mehrere Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass der von den Anschlussnehmern aufzubringende Eigenanteil möglichst gering gehalten werden soll, wodurch sich die Chancen einer Anschlussbereitschaft erhöhen lässt.

Der Werkleiter kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Kosten für die Anschlüsse benennen. Im weiteren Verfahren sollen Kosten erst genannt werden, wenn Sie fundiert ermittelt werden können.

Der Gemeinderat begrüßt die Initiativer der Gemeindewerke zu Wasserversorgung in Grafenherberg und sieht es als absolut wichtig an, hier weitere Schritte einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den oben beschriebenen Sachverhalt zur Erschließung von Grafenherberg zur Kenntnis.
Die Gemeinde Oberaudorf ist im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, die Trinkwasserversorgung von Grafenherberg sicherzustellen. Die Gemeinde Oberaudorf ist nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen, da es sich bei der Trinkwasserversorgung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt.
Für eine Erschließung bzw. für eine Umsetzung des Vorhabens sieht es der Gemeinderat unter anderem für erforderlich an, dass der Förderantrag nach dem Sonderprogramm „Berghütten“ der RZWas 2021 vollständig bewilligt wird (Förderbescheid), die nicht geförderten Kosten auf die Anschlussnehmer verteilt werden können (Eigenanteil) sowie die noch durchzuführenden Ausschreibungen für die Umsetzung der Maßnahme zu akzeptablen Preisen führen.
Unter diesen Voraussetzungen spricht sich der Gemeinderat dafür aus, Grafenherberg mit Trinkwasser von den Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell am Mittleren Sudelfeld zu erschließen.
In einer zukünftigen Gemeinderatssitzung wird die Aufteilung der Kosten behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2024 09:22 Uhr