Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstdorf 2020 - 2026 gemäß Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.05.2020 ö beschließend 84

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt unter § 3 Abs. 3 Satz 4 GeschO die Positionen der Referenten für Hochbau (Nr. 3) und für Grundstücksangelegenheiten und Liegenschaften (Nr. 5) zusammenzuführen zu einer Position Referent für Hochbau, Grundstücksangelegenheiten und Liegenschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt unter § 3 Abs. 3 Satz 4 die Position des Referenten für Finanzen und Kultur, insbesondere zuständig für die Bereiche Haushalt und Wirtschaftspläne sowie für die Bereiche Kunst, Heimat-, Brauchtum- und Denkmalpflege (Nr. 6) zu trennen und zwei Referenten zu bestellen:
ein Referent für Finanzen, insbesondere zuständig für die Bereiche Haushalt und Wirtschaftspläne und
ein Referent für Kultur, insbesondere zuständig die Bereiche Kunst, Heimat-, Brauchtum- und Denkmalpflege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 45 Absatz 1 Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) nachstehende Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2020 - 2026.
Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 19.06.2020 13:40 Uhr