Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstdorf 2020 - 2026 gemäß Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 07.05.2020 | ö | beschließend | 8 | 4 |
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt unter § 3 Abs. 3 Satz 4 GeschO die Positionen der Referenten für Hochbau (Nr. 3) und für Grundstücksangelegenheiten und Liegenschaften (Nr. 5) zusammenzuführen zu einer Position Referent für Hochbau, Grundstücksangelegenheiten und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat beschließt unter § 3 Abs. 3 Satz 4 die Position des Referenten für Finanzen und Kultur, insbesondere zuständig für die Bereiche Haushalt und Wirtschaftspläne sowie für die Bereiche Kunst, Heimat-, Brauchtum- und Denkmalpflege (Nr. 6) zu trennen und zwei Referenten zu bestellen:
ein Referent für Finanzen, insbesondere zuständig für die Bereiche Haushalt und Wirtschaftspläne und
ein Referent für Kultur, insbesondere zuständig die Bereiche Kunst, Heimat-, Brauchtum- und Denkmalpflege.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 45 Absatz 1 Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) nachstehende Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2020 - 2026.
Diese ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Datenstand vom 19.06.2020 13:40 Uhr