Gemeinsames Engagement in der Energiewende


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Einheitlicher Beschlussvorschlag (Mail vom 13.12.2022 – Landratsamt Bad Kissingen): 

Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen angestellt für ein gemeinsames Engagement.

Ausgangslage:
  • Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung
  • Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden
  • Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten
  • Änderung der Landkreisordnung steht an, so dass auch Landkreise Energie erzeugen dürfen
  • Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können

Ziele:
  • Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen könnte Gelegenheit geboten werden, z.B. sich in Form von Crowdfunding Projekten (Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibungen) oder Bürgerenergiegenossenschaften aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren. Im Übrigen sollten bevorzugt regionale Kreditinstitute in die Projekt- und Vorhabenfinanzierung einbezogen werden.
  • Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen (hier sind noch die Grenzen zu ermitteln), Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.
  • Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins – gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie – für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.

Philosophie:
Regional denken:
  • Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km2 bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen! 
  • Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region. 
  • Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe
  • Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren! 
  • Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.

Gemeinsam profitieren:
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.
  • Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.

Weiteres Vorgehen:
  • Klare Aussage der Städte und Gemeinden bezüglich einer möglichen Beteiligung
  • Einberufung einer Arbeitsgruppe – bereits erfolgt:
    • Erarbeitung möglicher Organisationsformen und Beteiligungsmöglichkeiten, Gesellschafter, Finanzierung etc.
    • Auslotung der Grenzen des kommunalen Handelns (Stichwort: Verbot der Gewinnerzielungsabsicht)
    • Festlegung der Geschäftsfelder und endgültiger Ziele einer möglichen Gesellschaft, z.B.:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie ggfs. Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten
  • Externe Beratung wird notwendig sein

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Oerlenbach erklärt eine grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Der endgültige Unternehmensgegenstand ist noch zu verhandeln. Der 1. Bürgermeister Nico Rogge wird ermächtigt, entsprechende Beratungen mit den anderen möglichen Gesellschaftern zu führen. Eine Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Oerlenbach erklärt eine grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Der endgültige Unternehmensgegenstand ist noch zu verhandeln. Der 1. Bürgermeister Nico Rogge wird ermächtigt, entsprechende Beratungen mit den anderen möglichen Gesellschaftern zu führen. Eine Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.


Folgendes soll als Hinweis aufgenommen werden:

Privatwirtschaftliche Unternehmen sollen nicht eingeschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 10:50 Uhr