SACH- UND RECHTSLAGE:
In seiner Sitzung am 29.06.2022 hat der Gemeinderat die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ für den Gemeindeteil Rottershausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baugebietserweiterung in den derzeitigen Außenbereich zu schaffen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbeschluss wurde am 22.07.2022 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Für den Gemeindeteil Rottershausen liegen der Gemeinde Oerlenbach mehrere Bauanfragen für eine Wohnbebauung vor. Im gesamten Ort stehen aktuell keine gemeindlichen Bauplätze zum Verkauf. Die wenigen noch unbebauten Privatgrundstücke in den vorhandenen Siedlungsgebieten von Rottershausen werden, trotz wiederholter Anfragen durch die Gemeinde, nicht von den Eigentümern veräußert. Geeignete Grundstücke oder Areale für eine Innenentwicklung oder Möglichkeiten zur Reaktivierung leerstehender Gebäude, stehen in Rottershausen aktuell nicht zur Verfügung.
Es muss von Gemeindeseite deshalb damit gerechnet werden, dass die aktuell potenziell vorhandenen Bauwerber in andere Ortschaften abwandern, um ihren Bauwunsch auch realisieren zu können. Um dies zu vermeiden, soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, am nordwestlichen Ortsrand die kleinräumige Erschließung einer kleinen Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke ermöglicht werden.
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach als „Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes vorhanden sind. Eine Anpassung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich.
Der geplante Änderungs- / Erweiterungsgeltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,484 ha und beinhaltet die folgenden Grundstücke, alle Gemarkung Rottershausen:
Fl. Nrn. (ganz): 692 und 693
Fl. Nrn. (teilweise): 216, 216/11, 680 und 683
Die Lage und der geplante räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, soll aufgrund der örtlichen Baulandnachfrage, die bedarfsgerechte Realisierung eines attraktiven Wohnquartiers, am nordwestlichen Ortsrand ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan sieht hierzu die Entwicklung von insgesamt 5 Baugrundstücken für Wohnzwecke (Allgemeines Wohngebiet – WA), einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen vor. Die straßenbauliche Anbindung erfolgt über die Ortsstraße „Am Weinberg“.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, beauftragt. Der zwischenzeitlich erstellte Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung, wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro vorgestellt.