Neubau Kita Eltingshausen; Durchführung eines VGV-Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung) muss von jedem öffentlichen Auftraggeber angewendet werden, sobald der Wert eines öffentlichen Auftrags 
den geltenden Schwellenwert (215.000,-- € netto) erreicht oder überschritten hat.

Die VgV legt u. a. fest, unter welchen Voraussetzungen eine Verfahrensart gewählt werden darf und enthält darüber hinaus Verfahrensregeln zum Ablauf der einzelnen Vergabearten. Die VgV gibt hierzu "Leitplanken" vor, wie das jeweilige Vergabeverfahren durchzuführen ist, welche Fristen gelten etc. Sie legt fest, welche konkreten inhaltlichen Vorgaben in einem Vergabeverfahren zu beachten sind, zum Beispiel für die verschiedenen Bekanntmachungen, für die Vergabeunterlagen und deren Bereitstellung sowie insbesondere für die Leistungsbeschreibung, für die Festlegung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien sowie für die Prüfung und Wertung der Angebote etc.

Die Auswahl und Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen hat sich zu einer anspruchsvollen und komplexen Aufgabe entwickelt.

Einige Eckpunkte: 

Analyse der Aufgabenstellung
Erstellen einer Bewertungsmatrix
Vertragsverhandlungen
Entscheidung über die Beauftragung
Dokumentation

Die Verwaltung kann diese komplexe Aufgabe nicht leisten. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Büro auszuwählen und zu beauftragen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 08:28 Uhr