Bauleitplanung der Gemeinde Rannungen: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Schrebergärten“, Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 55. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Am östlichen Ortsrand von Rannungen besteht für ein rund 9.334 m² großes Areal der seit 09.04.2013 rechtskräftige Bebauungsplan „Sondergebiet Schrebergärten“. Auf diesem Areal findet aktuell überwiegend eine Pferde- und Ziegenhaltung statt. Da diese Nutzung im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Sondergebiet Schrebergärten“ nicht vorgesehen ist, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, um diese Nutzung zu legalisieren. Die Bebauungsplanänderung sieht nunmehr eine Aufteilung in die Nutzungen Sondergebiet (SO) „Schrebergärten“ und Sondergebiet (SO) „Pferde- und Ziegenhaltung“ vor und erhält die Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiete Schrebergärten und Pferdehaltung“.
Parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiete Schrebergärten und Pferdehaltung“ wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rannungen durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 07:29 Uhr