3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“; Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Reparaturregelung
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach hat am 29.06.2022 für den Gemeindeteil Rottershausen die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ beschlossen, um aufgrund des hierfür gegebenen Bedarfes, kleinräumig Wohnbauflächen im bisherigen Außenbereich bereitzustellen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren nach § 13b BauGB begonnen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung in der Fassung vom 26.04.2023, lag in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023 öffentlich aus, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 01.06.2023 bis 07.07.2023.
Nach einer Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass der § 13b BauGB, der die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im vereinfachten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung erlaubte, gegen Europarecht verstößt und nicht mehr an-gewendet werden darf.
Die sogenannte „Reparaturregelung" zu § 13b BauGB (§ 215a BauGB), die mit Gesetz vom 20.12.2023 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 22. Dezember 2023 verkündet wurde (BGBl. 2023 Nr. 394) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Damit wurde bei laufenden § 13b-Bebauungsplanverfahren eine Beendigung im beschleunigten Verfahren bzw. bei abgeschlossenen § 13b Bebauungsplanverfahren die Durchführung eines ergänzenden beschleunigten Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB ermöglicht, wenn sich aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund des Bebauungsplanes ergeben.
Um das laufende Verfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ im beschleunigten Verfahren und ohne umfassenden Umweltbericht und ohne das Erfordernis eines Eingriffsausgleichs weiterführen zu können, ist somit eine „umweltbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt zur Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ im beschleunigten Verfahren, die Anwendung der Reparaturregelung im Sinne des § 215a Abs. 1 BauGB. Zur Prüfung, ob voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen durch den Bebauungsplan zu erwarten sind, soll hierzu, unter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, eine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.08.2024 08:46 Uhr