Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und an der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 7

Sachverhalt

Für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße in Bad Kissingen ist eine städtebauliche Neuordnung geplant. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet grenzt an das Gewerbegebiet Bad Kissingen Süd an. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich im geplanten Sondergebiet um einen Lebensmittelvollsortimenter und im geplanten Gewerbegebiet um eine gewerbeähnliche Nutzung (z.B. Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Verwaltungs- und Bürogebäude, ...).
                                                     Entwurf Flächennutzungsplan, angepasst: 24.07.2024:
               

Auszug aus dem Vorabzug des Bebauungsplanes, Stand 24.07.2024:

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2024 08:17 Uhr