Dienstaufwandsentschädigung des dritten Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2. Sitzung des Gemeinderates | 09.06.2020 | ö | 3.3 |
Sachverhalt
Der dritte Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe eines Drittels der jeweiligen Obergrenze nach Anlage 2 zum Gesetz über Kommunale Wahlbeamte (Art. 72 KWBG).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr