Antrag auf Abriss einer Scheune auf dem Flurstück 30 der Gemarkung Ebenhausen (Schloßstr. 10)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt den Abriss der auf dem Flurstück 30 der Gemarkung Ebenhausen (Schloßstr. 10) stehenden Scheune.
Gemäß dem Rahmenplan zur „Erhaltung und Erneuerung des Altortes Ebenhausen“ ist diese Scheune ein ortsstrukturprägendes Gebäude mit umfassendem Sanierungs- und
Modernisierungsbedarf. Ein Abbruch und Ersatzbau im Zusammenhang mit Umnutzung oder Nutzungsintensivierung ist gemäß diesem Rahmenplan möglich.
Laut dem vom Architekt Albert angefertigten Beratungsprotokoll vom 15.09.2020 sind in dieser Scheune keine Stadtmauerreste vorhanden und ist eine Sanierung dieser Scheune nicht wirtschaftlich.
Das vorgenannte Flurstück liegt in den Geltungsbereichen folgender rechtskräftigen Satzungen für das Sanierungsgebiet „Altort Ebenhausen“: Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung und Sanierungssatzung.
Gemäß § 2 Abs. 1 der vorgenannten Erhaltungssatzung bedarf der Abbruch der vorgenannten Scheune einer Genehmigung.
Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch dieser Scheune zu.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.11.2020 10:40 Uhr