Die Belegung der Kindergärten in der Gemeinde Oerlenbach stößt in Teilbereichen an die Kapazitätsgrenzen. Laut Meinung der Verwaltung besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Grundsätzliches:
Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden
Die Betriebserlaubnis wird vom Landratsamt Bad Kissingen erteilt. Das Landratsamt stellt damit Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der Einrichtung.
Die Betriebserlaubnis enthält eine Angabe über die maximal zulässige
Platzzahl. Die Platzzahl gibt an, wie viele Kinder sich höchstens zeitgleich in einer
Einrichtung aufhalten dürfen.
Zweck dieser Vorschriften ist es, eine Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen auszuschließen.
Allgemein: Nach einer Förderung folgt eine 25jährige Bindefrist.
Es folgen Informationen zu den einzelnen Einrichtungen:
Fazit: Die Kapazitäten sind zur Zeit noch ausreichend. Setzt sich allerdings der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, wird Oerlenbach mittelfristig seinen Krippenbereich ausbauen müssen.
Mit der Erweiterung auf 75 Kindergartenplätze und 24 Plätze im Krippenbereich sind ausreichend Plätze vorhanden.
Nach Rücksprache ist jedoch ein erheblicher Anstieg im Krippenbereich zu erwarten.
Fazit: Die Kapazitäten sind an der Belastungsgrenze. Setzt sich allerdings der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, wird man Lösungen finden müssen.
Fazit: Der Kindergarten Eltingshausen ist bereits über seine Kapazitätsgrenzen. Setzt sich der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, so kann diese Leistung nach derzeitigen Stand nicht angeboten werden. Auch ist in den nächsten Jahren mit einer höheren Geburtenrate, unter anderem auch mit der Ansiedlung von jungen Familien im Neubaugebiet zu rechnen. Es ist deshalb ein weiterer Anstieg des Bedarfs vorprogrammiert.
Eine Erweiterung des Kindergartens ist auf Grund der Platzverhältnisse nicht mehr möglich.
Des Weiteren steht eine Brandschutzertüchtigung für rund 175.000,-- € im Raum.
Anmerkung: Für den Kindergarten Ebenhausen wurden 58 % Förderung in Aussicht gestellt.
Dieser Wert kann nur als Orientierung gelten. Ob eine Förderung in dieser Höhe möglich ist, muss dann noch von der Regierung geprüft werden.
Nach Meinung der Verwaltung steht die Gemeinde Oerlenbach vor der Entscheidung, das Kapazitätsende in Eltingshausen hinzunehmen und auf die anderen gemeindlichen Kindergärten zu setzten / zu verweisen oder entsprechend Kapazitäten im Rahmen eines Neubaus zu schaffen.