Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 346/20 der Gemarkung Rottershausen, Weideweg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach
Pultdach
Dachneigung
38° bis 48°
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
rotes Trapezblech 
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Nebenanlagen
Die Nebenanlagen sind an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen.
Holzbauweise

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines verfahrensfreien Carports in Holzbauweise auf dem Flurstück 346/20 der Gemarkung Rottershausen. Er beantragt hierzu Befreiungen von den vorgenannten Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
         
  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für diesen Carport seine Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der Überschreitung der Baugrenze und hinsichtlich der Festsetzung, dass Nebenanlagen an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen sind. Die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes sind einzuhalten.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 07:55 Uhr