3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ (Aufstellungsbechluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 31. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“,
Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen

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SACH- UND RECHTSLAGE:

Für den Gemeindeteil Rottershausen liegen der Gemeinde Oerlenbach mehrere Bauanfragen für eine Wohnbebauung vor. Im gesamten Ort stehen aktuell keine gemeindlichen Bauplätze zum Verkauf. Die wenigen noch unbebauten Privatgrundstücke in den vorhandenen Siedlungsgebieten von Rottershausen werden, trotz wiederholter Anfragen durch die Gemeinde, nicht von den Eigentümern veräußert. Geeignete Grundstücke oder Areale für eine Innenentwicklung oder Möglichkeiten zur Reaktivierung leerstehender Gebäude, stehen in Rottershausen aktuell nicht zur Verfügung.

Es muss von Gemeindeseite deshalb damit gerechnet werden, dass die aktuell potenziell vorhandenen Bauwerber in andere Ortschaften abwandern, um ihren Bauwunsch auch realisieren zu können. Um dies zu vermeiden, soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, am nordwestlichen Ortsrand die kleinräumige Erschließung einer kleinen Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke ermöglicht werden. 

Da es sich bei den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken um einen Außenbereich handelt, ist zur Realisierung des Wohnbaugebietes bzw. die Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung (Änderung und Erweiterung) eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Die bauleitplanerischen Voraussetzungen hierfür (Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB), sind durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bereits vorhanden (WA-Gebiet). 
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer künftigen Wohnbebauung im Anschluss am bisherigen nordwestlichen Ortsrand von Rottershausen zu erlangen, soll die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ erfolgen.

Das vorgesehene Plangebiet umfasst vorläufig eine Fläche von ca. 0,43 ha und erstreckt sich ganz oder teilweise über die Grundstücke Fl. Nrn. 692, 680 und 693 der Gemarkung Rottershausen. 
Die Lage und der geplante räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

































Vorgesehen ist die Erschließung von neuen Wohngrundstücken, am derzeitigen Siedlungsrand nordwestlich der Ortsstraße „Am Weinberg. Die Gemeinde Oerlenbach möchte mit der Bereitstellung des begrenzten Areals, die aktuelle Baulandnachfrage decken. 

Die Planung erfolgt, um die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen zu begründen, welche sich an in den Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen. Die Bauleitplanung entspricht aufgrund des räumlichen Umfanges und der geplanten Art der baulichen Nutzung, den planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 13b BauGB. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ wird aus diesen Gründen im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen durchgeführt. 

Im beschleunigten Verfahren kann vom Umweltbericht und einer Umweltprüfung im Rahmen einer Bauleitplanung abgesehen werden. Zudem gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig. 
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Beschlussvorschlag

A)        ÄNDERUNGS- UND ERWEITERUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat Oerlenbach beschließt die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ am nordwestlichen Ortsrand von Rottershausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Das dafür vorgesehene Areal ist vollständig im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) enthalten.

Die geplante Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, umfasst vorläufig eine Fläche von ca. 0,43 ha, und erstreckt sich, ganz oder teilweise, über die Grundstücke Fl. Nrn. 692, 680 und 693, alle Gemarkung Rottershausen. 

B)
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Beschluss 1

ÄNDERUNGS- UND ERWEITERUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat Oerlenbach beschließt die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ am nordwestlichen Ortsrand von Rottershausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Das dafür vorgesehene Areal ist vollständig im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) enthalten.

Die geplante Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, umfasst vorläufig eine Fläche von ca. 0,43 ha, und erstreckt sich, ganz oder teilweise, über die Grundstücke Fl. Nrn. 692, 680 und 693, alle Gemarkung Rottershausen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 10:45 Uhr