Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 266/1 der Gemarkung Oerlenbach, Blücherstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Nachbarunterschriften:
- Nachbarflurstück 265/18: Nachbarunterschrift vorhanden
- Nachbarflurstück 265/4: Die ehemalige Eigentümerin dieses Nachbarflurstückes ist verstorben. Es ist keine Nachbarunterschrift des Eigentümers/der Eigentümer vorhanden. Im Feld Nachbarunterschrift hat hier eine Immobilienmaklergesellschaft unterschrieben.
Die Antragsteller beantragten den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und mit 3 Stellplätzen auf dem Flurstück 266/1 der Gemarkung Oerlenbach.
bestehende Bordsteinabsenkung in der Blücherstraße am vorgenannten Flurstück 266/1:
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgenannten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und mit 3 Stellplätzen zu. Auf die fehlende(n) Nachbarunterschrift(en) des Eigentümers/der Eigentümer des Nachbarflurstückes 265/4 wird hingewiesen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Bordsteinabsenkung, welche in der Blücherstraße vor den 3 vorgenannten Stellplätzen erforderlich ist, zu. Die Kosten für diese Verlängerung der Bordsteinabsenkung hat der Bauherr selbst zu tragen. Der Bauherr hat die Gemeinde Oerlenbach 4 Wochen vor dem Beginn der Bordsteinabsenkungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Bordsteinabsenkungsarbeiten durchgeführt werden, mitzuteilen. Der Bauherr muss die Ausführung dieser Borsteinabsenkung rechtzeitig vor dem Beginn dieser Arbeiten mit der Gemeinde Oerlenbach abstimmen.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr