Zentrale Vergabestelle im LRA Bad Kissingen; Abschluss Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beschluss vom 25.08.2021

Gemeinde Oerlenbach beschließt, dass ein Beitritt zu der im Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 Abs. 4 GWB beabsichtigt wird.
Die Gemeinde wird vor Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung beteiligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung als Modellkommunen ab Anfang 2022 beim Landratsamt zu beantragen.


Das Vergaberecht wird immer komplexer. Die Kommunen sind den gestiegenen Anforderungen ausgesetzt und haben in den letzten Bürgermeisterdienstbesprechungen ein hohes Interesse an dem Aufbau einer sogenannten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. &$ 120 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekundet. Die Kommunen sollen so durch fachliche Spezialisierung des Landkreises entlastet werden.
Eine Zentrale Beschaffungsstelle führt die Vergabeverfahren für die Kommunen durch. Auch im Falle des Beitritts ist die Kommune nicht dazu verpflichtet, jegliche Vergabeverfahren vom Landkreis durchführen zulassen. Die Entscheidungshoheit über Zuschlag bzw. Aufhebung einer Ausschreibung verbleibt wie gewohnt bei der Kommune.
Auch die Gestaltung der Firmenliste wird außer der vergaberechtlich zwingenden Vorgaben nicht durch die Zentrale Beschaffungsstelle beeinflusst.
Der Landkreis übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Kosten für den Beschaffungsbedarf der Kommunen. Die Kosten für den Betrieb der Zentralen Beschaffungsstelle werden auf die Kommunen in geeigneter Art und Weise kostendeckend umgerechnet. Näheres wird eine entsprechende Vereinbarung regeln, die Gegenstand eines separaten Beschlusses sein wird.
Die Regierung von Unterfranken hat dem Landkreis Bad Kissingen für den Aufbau der Zentralen Beschaffungsstelle eine Förderung i.H.v. 90.000 € in Aussicht gestellt.
Die Kosten für den laufenden Betrieb werden auf die Kommunen kostendeckend umgelegt. 
Der Landkreis Bad Kissingen muss für die erbrachten Leistungen zudem die gesetzliche Umsatzsteuer erheben. 
Der Landkreis Bad Kissingen erarbeitet hierzu ein Finanzierungsmodell und bringt dieses in eine der kommenden Bürgermeisterdienstbesprechungen ein.


§ 4
Aufwandsentschädigung

  1. Die Gemeinde verpflichtet sich an den Landkreis Bad Kissingen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.

  1. Der Landkreis muss die entstandenen Kosten vorrangig durch die IKZ-Fördergelder abdecken. Übersteigende Beträge werden auf die Kommunen nach jeweiliger Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren sowie ggf. einem Sockelbetrag umgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Oerlenbach beschließt, dass ein Beitritt zu der beim Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 GWB vollzogen wird. 
Der Gemeinderat Oerlenbach stimmt dem Abschluss der beiliegenden Zweckvereinbarung  „Zweckvereinbarung über die Bereitstellung eine zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Bad Kissingen“ zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 09:56 Uhr