Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung (= 15. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Billigung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung (= 15. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach
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  1. SACHVERHALT

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, beschlossen. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß      § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.10.2021 im Amtsblatt Nr. 22 des Landratsamtes Bad Kissingen ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2022 wurde der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beschlossen. 
Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen, erfolgte am 16.09.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 19 des Landratsamtes Bad Kissingen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. 
Mit Schreiben vom 16.09.2022 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 28.10.2022 (Fristverlängerung bis 02.11.2022) abzugeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  6. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  7. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  8. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  9. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  10. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  11. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
  12. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  13. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  14. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ – Bauleitplanung, München
  15. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
  16. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  18. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
  19. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  20. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  21. PLEdoc GmbH, Essen
  22. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim
  23. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
  24. Stadt Bad Kissingen
  25. Gemeinde Rannungen
  26. Gemeinde Ramsthal
  27. Gemeinde Nüdlingen
  28. Gemeinde Poppenhausen
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Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden keine Einwände, Bedenken und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen.
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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ – Bauleitplanung, München
  2. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  3. Gemeinde Rannungen
  4. Gemeinde Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  5. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  6. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
  8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  9. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  10. PLEdoc GmbH, Essen
  11. Stadt Bad Kissingen
  12. Gemeinde Ramsthal
  13. Gemeinde Nüdlingen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Bedenken und Hinweise zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  5. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  6. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
  7. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  8. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt / Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  9. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim
  10. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
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  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht und Bauleitplanung vom 24.10.2022

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die beigelegten fachtechnischen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Wasserrechtsbehörde, des Jugendamtes und des Kreisbrandinspektors, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die darin vorgetragenen Anregungen und Bedenken, werden unter separater Beschlussfassung vom Gemeinderat abgewogen.

In den Stellungnahmen des Städtebaus, des Sachgebietes Bautechnik und des Gesundheitsamtes wurden keine Einwände erhoben. Der Hinweis, dass seitens des Fachbereichs Bauleitplanung keine weitere Stellungnahme veranlasst ist, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde vom 22.09.2022

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ebenso, dass mit der vorgelegten Planung grundsätzlich Einverständnis besteht.

Zu Punkt 1 und 2:
Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Begründung (Gehölzliste) sowie das Pflanzschema wird gemäß den Ausführungen der UNB angepasst. 

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde vom 22.09.2022

Die Untere Wasserrechtsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise der Unteren Wasserrechtsbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise zur Lage des Geltungsbereiches im Heilquellenschutzgebiet nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. In den Bebauungsplanunterlagen sind hierzu bereits entsprechende Angaben enthalten. Ergänzungen sind aufgrund der Stellungnahme nach Ansicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Zu Niederschlagswasser:
Im Bebauungsplanentwurf wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bodenversiegelungsgrad möglichst gering zu halten ist. So sollen versickerungsgünstige Belagsarten gewählt, sowie unbebaute Flächen weitestgehend wasserdurchlässig gestaltet werden (vgl. Buchstabe C, Ziffer 13). Zudem wird eine Regenwasserspeicherung bzw. -nutzung als Brauch- und Beregnungswasser zugelassen (C.12). Auch wird eine Dachbegrünung für die Haupt- und Nebengebäude empfohlen. In der Begründung (Ziffer 2.1) sind zusätzliche Informationen zu diesem Thema für die Bauherren enthalten. Der Gemeinderat stellt somit fest, dass der Bebauungsplan bereits umfangreiche und einschlägige Regelungen zum Umgang mit Niederschlagswasser bzw. die Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens enthält. 
Zusätzlich werden aufgrund der Stellungnahme des AZV Obere Werntalgemeinden, über die jeweiligen Bauantragsverfahren die Eigentümer dazu verpflichtet, Regenwasser (über die Einleitbeschränkung von max. 20 l/s Schmutz- und Regenwasser) zurückzuhalten, zu speichern oder zu versickern. Auf die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu wird ergänzend verwiesen.

Zu Bodenschutzrechtliche Belange:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind. Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis darauf, wie mit organoleptischen Auffälligkeiten, offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) des Erdreiches umzugehen ist (C.14 und Begründung). 
Die Gemeinde Oerlenbach wird darauf hinwirken, dass die sonstigen Hinweise der Stellungnahme, im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Gesonderte Bebauungsplanfestsetzungen hierzu werden nicht für erforderlich gehalten.

Zu Empfehlungen:
Eine mögliche Implementierung von neuartigen Sanitärsystemen (NASS) wird im Zuge der konkreten Objektplanung des Kindergartengebäudes behandelt und geprüft, um so einen ressourcenorientierten Umgang mit (Ab-)wasser zu gewährleisten. Die Verwaltung wird beauftragt, das beauftragte Planungsbüro auf die Empfehlung des Landratsamtes hinzuweisen.

Das der Stellungnahme beigelegte Merkblatt mit den wasserrechtlichen Anforderungen für Bauvorhaben, wird dankend zur Kenntnis genommen.
Es wird seitens des Gemeinderates in der Gesamtschau davon ausgegangen, dass aufgrund der vorstehenden Abwägung der Stellungnahme, die wasserrechtlichen Belange ausreichend durch den Bebauungsplan gewürdigt werden, und somit im weiteren Verfahren Zustimmung besteht. 

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Amt für junge Menschen und Familien vom 10.10.2022

Das Jugendamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegten Planunterlagen grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken bestehen.

Die geschaffenen Baugrundstücke sowie mögliche geplante Baugebiete werden durch die Gemeinde Oerlenbach bei der örtlichen Bedarfsplanung für den Kindergarten berücksichtigt. Die Gemeinde wird das Jugendamt Bad Kissingen bei der Planung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig informieren.

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme des Kreisbrandinspektors des Landkreises Bad Kissingen vom 23.10.2022

Der Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die hierfür maßgeblichen, in der Stellungnahme vorgetragenen Anforderungen an den vorbereitenden und aktiven Brandschutz, können bei der Realisierung des Plangebietes berücksichtigt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Freiwillige Feuerwehr Eltingshausen im Verbund mit anderen, umliegenden Feuerwehren, den Brandschutz für das Baugebiet nur sicherstellen kann, wie die Feuerwehr auch deren Einsatzbereitschaft gewährleisten kann.

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, und bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind u. a. Grundlage hierfür.

Es ist vorgesehen, die Löschwasserversorgung über die bestehende Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Aufgrund der Bestandssituation kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Druckverhältnisse und Wassermengen hierfür am Plangebiet zur Verfügung stehen. Der zuständige Versorgungsträger (Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe) hat diesbezüglich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände oder Bedenken vorgebracht. Auf die Abwägung der Stellungnahme der RMG wird ergänzend verwiesen. Zudem steht dem Plangebiet gegenüberliegend, der gemeindliche Löschwasserteich zur Entnahme zur Verfügung (sh. Plandarstellung).

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 20.10.2022

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung grundsätzlich keine Einwendungen bestehen. 

Das Obergeschoss des bisherigen Kindergartengebäudes wird aktuell als Mietwohnung genutzt. Das Grundstück inkl. Gebäude befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde Oerlenbach. Die Gemeinde ist darum bemüht, den Leerstand zu vermeiden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich hierzu zu gegebener Zeit mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen, um die künftige Nutzung des Untergeschosses intensiv zu besprechen. 
 
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die Fernwasserleitung dankend zur Kenntnis. Der Wasserzweckverband der Rhön-Maintal-Gruppe wurde am Verfahren beteiligt. Hinweise auf, oder Bedenken wegen der Fernwasserleitung wurden nicht vorgebracht. Gemäß erfolgter Rücksprache mit der RMG, wurde die Fernwasserleitung bereits vor längerer Zeit zur Ortsnetzleitung umfunktioniert und wird für die Wasserversorgung des Plangebietes verwendet.

Der abschließende Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Unterfranken. nach Abschluss des Verfahrens, unter der angegebenen E-Mail-Adresse, eine rechtskräftige, digitale Fassung des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung zu übermitteln. 

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 20.10.2022

Das ADBV hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde      Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Zu 1.:
Dem ADBV werden nach Abschluss des Verfahrens die gewünschten digitalen Daten zur Bereitstellung für das Projekt „Bauleitpläne im Internet“ zur Verfügung gestellt. Die Erfassung im IZB-Bauleitplanungstool ist vorgesehen.

Zu 2.:
Eine Versorgung mittels Glasfaserkabel wird grundsätzlich auch von der Gemeinde Oerlenbach angestrebt, sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Die Gemeinde Oerlenbach wird sich hierzu rechtzeitig mit dem Versorgungsträger in Verbindung setzen.

Für: 21                 Gegen: 0


  1. Stellungnahmen Bayernwerk Netz GmbH / Gasversorgung Unterfranken GmbH vom 27.10.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit jeweils eigenständigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan zu den Planungsabsichten der Gemeinde     Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Da beide Stellungnahmen dem Grunde nach gleichen Inhalts sind, erfolgt die Beschlussfassung des Gemeinderates zusammengefasst. 

Die Hinweise, dass die Stellungnahmen auch für die am Verfahren beteiligte gasuf gelten, werden zur Kenntnis genommen.
Die mitgeteilten, im Nähebereich des Planvorhabens gelegenen Bestandskabel, werden im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt und erläutert. 

Die Gemeinde Oerlenbach wird sich bzgl. der Anschlußsituation der Plangrundstücke rechtzeitig mit sämtlichen Versorgungsträgern in Verbindung setzen und u.a. die ggf. notwendigen Maßnahmen für die Grundstücksversorgung mit Strom und Erdgas abschließend klären.
Im Zuge von Tiefbauarbeiten wird auf den Bestand, die Sicherheit und den Betrieb der Bestandskabel und -leitungen geachtet. Um dies sicherzustellen, wird im Vorgriff eine Leitungseinweisung mit allen Versorgungsträgern durchgeführt. 

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden vom 28.10.2022

Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden zur Kenntnis.

Die Einleitbeschränkung von Schmutz- und Regenwasser wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Durch den jeweiligen Grundstückseigentümer muss sichergestellt werden, dass die maximale Einleitmenge 20 l/s nicht überschritten wird. Dies ist im Zuge des Bauantragsverfahren über geeignete Maßnahmen, z. B. Versickerungsanlagen und Regenrückhaltemaßnahmen sicherzustellen. Der Bebauungsplanentwurf wird durch die Festsetzung Buchstabe B, Ziffer 7.4 ergänzt. Die Ausführungen in der Begründung werden entsprechend überarbeitet.

Die Planhinweise zu den geplanten bzw. erforderlichen Kanal- und Hausanschlussleitungen, werden dankend zur Kenntnis genommen.

Die Begründung wird mit einem Hinweis zur erforderlichen Errichtung von Revisionsschächten auf den beiden Einzelbaugrundstücken ergänzt. Ein Hinweis zum Einbau von Rückstausicherungen ist bereits in den Bebauungsplanunterlagen (Planentwurf, Begründung) enthalten.

Für: 21                 Gegen: 0

  1. Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe vom 21.10.2022

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Versorgung der Plangrundstücke mit Trinkwasser durch den Zweckverband grundsätzlich möglich ist.

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass aus hygienischen Gründen die beiden Baugrundstücke erst bei konkreter Bebauung an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden.

Die wegemäßige Erschließung der beiden Wohnbaugrundstücke ist über den östlich bestehenden Weg grundsätzlich gesichert. Über die rechtliche Sicherung als dauernder und gesicherter Grundstückszugang muss, vor der Bebauung bzw. Nutzung des Areals, entschieden werden. Dies kann z. B. als Einfachsicherung im Wege einer „beschränkt persönlichen Dienstbarkeit“ oder mittels öffentlicher Widmung der Zufahrt als „Eigentümerweg“ erfolgen. Die notwendigen Regelungen zur Erschließung des Hinterliegergrundstückes, müssen abschließend im Zuge des Bauantragsverfahrens geregelt werden. In diesem Zuge sollen auch ggf. erforderliche zusätzliche Grunddienstbarkeiten berücksichtigt werden. 
Die Begründung wird mit Hinweisen hierzu ergänzt.

Für: 21                 Gegen: 0
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  1. SONSTIGES

Zur erforderlichen Prüfung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG, wurde von der Gemeinde Oerlenbach bereits frühzeitig ein Artenschutzgutachten beauftragt, welches zwischenzeitlich vorliegt. Gemäß der Prüfung ergeben sich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Sinne von § 44 BNatSchG. Artenschutzrechtliche Festsetzungen sind deshalb nicht erforderlich. Das Gutachten wird verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes, und der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im nächsten Verfahrensschritt zur Kenntnis gebracht.

Für: 21                  Gegen: 0 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1: 

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Eltingshausen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 07.12.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt. 


Beschlussvorschlag 2: 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag 1 wird zum Beschluss erhoben. 
Abstimmung: 21:0


Beschluss 2:

Der Beschlussvorschlag 2 wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 11:51 Uhr