Aufstellung des Bebauungsplanes "Krumbachweg", Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Hain, frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Poppenhausen hat am 12.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbachweg“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst.
Die Gemeinde Poppenhausen hat im Rahmen ihrer Beteiligung an der Allianz „Oberes Werntal“ ein Förderprogramm aufgelegt, um innerhalb der vorhandenen Ortsgrenzen seiner Gemeindeteile, vorhandene oder leerstehende Bausubstanz, einer Um- oder Wiedernutzung zuzuführen.
In einem separaten Bauleitplanverfahren soll in diesem Rahmen ebenfalls Baurecht für eine kleine Fläche östlich des Spielplatzes (innerorts) geschaffen werden. Sonstige adäquate Grundstücke oder Areale für eine Innenentwicklung, oder Möglichkeiten zur Reaktivierung leerstehender Gebäude, stehen im Gemeindeteil Hain aktuell jedoch nicht zur Verfügung. Es muss von Gemeindeseite deshalb damit gerechnet werden, dass die potenziell vorhandenen Bauwerber in andere Ortschaften abwandern, um ihren Bauwunsch auch realisieren zu können. Um dies zu vermeiden, soll auf der Grundlage deswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen, am südöstlichen Ortsrand die Erschließung und Bebauung einer kleinen Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke, im bisher unbeplanten Außenbereich ermöglicht werden.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 11:51 Uhr