Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I", Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 03.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 03.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu Beginn des angestrebten Umlegungsverfahrens wurde festgestellt, dass zwei Eigentümer daran nicht teilnehmen wollen. Laut Aussage des Vermessungsamtes kann das Umlegungsverfahren aber nur für den gesamten Geltungsbereich eines Bebauungsplanes durchgeführt werden. Auf Nachfrage bei den betroffenen Eigentümern der Fl.Nrn. 85 Tfl. und 123, jeweils Gemarkung Kneiting, wurde festgestellt, dass diese mit der Herausnahme ihrer Flächen aus dem Bebauungsplan einverstanden sind. Es ist daher ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes gemäß BauGB durchzuführen.

Der neue Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans umfasst nun die Fl.Nrn. 121, 121/1, 122, 122/1, 122/2, 122/3, 124, 124/4 (TF), 124/6, 125, 126 (TF), 128, 129/1 (TF), 134/1 (TF) und 149 (TF) der Gemarkung Kneiting, siehe hierzu beigefügte Skizze.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Weigl weist vor Beginn der Diskussion darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist. Es erfolgt ein Ausschlussbeschluss. Bürgermeister Obermeier erläutert anschließend den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderatsmitglied Weigl wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung beim Tagesordnungspunkte 2 auszuschließen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Fl.Nrn. 85 Tfl. und 123, jeweils Gemarkung Kneiting, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zur Alten Mühle I“ herauszunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Änderungsverfahren nach dem BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.

Datenstand vom 16.10.2020 08:07 Uhr