Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Klosterfelder" in Pielenhofen; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 10.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.05.2021 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.03.2021 aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes diverse Änderungen beschlossen hat.

Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens 11.06.2021 gebeten.

Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahme Verwaltung:
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen per Post am 02.12.2020 ein. Nachdem am 03.12.2020 bereits die reguläre Sitzung des Gemeinderates stattfand, konnte dieser Punkt nicht mehr auf die Tagesordnung genommen und somit nicht behandelt werden. Aus Sicht der Verwaltung bestanden jedoch von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände. Zum Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde um rechtzeitige Vorlage der Unterlagen gebeten. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte 1. Änderungsplanung des Bebauungsplans „Klosterfelder“ in Pielenhofen Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2021 15:00 Uhr