Zu dem unter TOP 1 behandelten Umbau und Erweiterung einer Garage wird nun geplant, eine zusätzliche Garage an der südlichen Grenze des Grundstücks in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 5,75 m zu errichten. Die Garage soll mit einem Flachdach mit extensiver Begrünung errichtet werden.
Hierzu werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Stellplatz- und Garagensatzung erforderlich:
1. Bebauung außerhalb der Baugrenzen im Süden,
2. abweichende Dachform/-neigung (Flachdach),
3. Stauraum vor der Garage (nur 1,25 m – erforderlich 5,00 m),
4. Abweichung von den festgesetzten Abstandsflächen (4,00 m) auf 3,00 m.
Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass sich das Vorhaben fälschlicherweise nicht in einem Bebauungsplan befindet. Daher liegt auch kein konkreter Antrag auf Befreiung vor. Dies wurde bereits vom Landratsamt festgestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 265/4, Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen nicht bei.