Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Doppelcarports auf Fl.Nr. 78/1 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b Tfl. im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Doppelcarport in den Ausmaßen von 6,50 x 5,40 m mit einer Höhe von 2,70 m zu errichten. Das Vorhaben soll mit einem Gestell aus Aluminium sowie WPC und Aluminiumprofil zur Seitenverkleidung ausgeführt werden. Das Dach wird mit einem Trapezblech isoliert.
Festsetzungen, von denen abgewichen werden soll:
Das Vorhaben überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im o.g. Bebauungsplan in geringem Maße. Außerdem wird die gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde vorgegebene Stauraumtiefe von 5,00 m unterschritten. In bisherigen Entscheidungen zu Carports bei einer Stauraumtiefe von 2,00 m wurden Befreiungen erteilt.
Begründung:
Ursprünglich war geplant, an dieser Stelle einen Erweiterungsbau mit Carport umzusetzen, da dieser jedoch nicht ausgeführt wird, erfolgt nun alternativ die Umplanung auf den Doppel-Carport ohne den Anbau. Dieser dient zunächst als überdachter Stellplatz für den Eigentümer als auch für Kunden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Auf der Höhe“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2025 08:39 Uhr