Mit Schreiben vom 28.10.2015 wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf in der Fassung vom 20.10.2015 bis spätestens 30.11.2015 gebeten.
Keine Einwendungen/Äußerungen wurden vorgebracht von:
Lfd.Nr.
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Behörde/Fachstelle
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Stellungnahme vom
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1.
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
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02.11.2015
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2.
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Gemeinde Sinzing
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03.11.2015
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3.
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Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde
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04.11.2015
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4.
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Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
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11.11.2015
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5.
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Markt Nittendorf
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18.11.2015
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6.
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Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde S 33-2
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18.11.2015
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7.
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
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19.11.2015
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8.
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Zweckverband zur Wasserversorgung N-D-R, Pettendorf
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26.11.2015
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die unter lfd. Nrn. 1 bis 8 aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen erhoben haben. Auf die ggfs. zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erbrachten Äußerungen wird verwiesen.
16 : 0 Stimmen
9. Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg, Schreiben vom 17.11.2015:
„Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben wir erstmals Stellung genommen, vgl. unser Schreiben vom 11.5.2015, Az.: 1-4622- R/PET-8004/2015.
In Ihrer nun vorliegenden Planung haben Sie die wesentlichen vorhabensbezogenen wasserwirtschaftlichen Belange vorbildlich abgearbeitet, so dass uns lediglich 2 Aspekte verbleiben, auf die wir hinweisen möchten:
1. Ausgleichsmaßnahmen an den westseitigen Naabuferwiesen
Laut Planung sind Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet Pielenhofen auf den westlichen Vorlandflächen und am rechten Naabufer geplant. U.a. ist vorgesehen, die durchgehende Uferversteinung zu entfernen und im Fluss zu belassen. Auf etwa 200 m Länge soll ein ca. 5 m breiter Uferstreifen um 50 cm abgegraben werden. Die Naab ist ein Gewässer I. Ordnung, für das das Wasserwirtschaftsamt unterhaltungspflichtig ist. Für die Naab gibt es ein Gewässerentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006. Dort sind u.a. folgende Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen:
? Förderung der Eigendynamik bevorzugt durch Uferstrukturierung
? Schaffung eines mind. 10 m breiten Uferstreifens
? Erhalt der Grünlandnutzung in der Aue
? Entfernen der Uferbefestigung
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen decken sich mit den vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes.
Die Maßnahmen, die in das Gewässer bzw. in das Ufer eingreifen, sind vorab mit dem WWA, Herrn Homeier (poststelle@wwa-r.bayern.de) abzustimmen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Naab-Vorland je nach Umfang möglicherweise einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die Ausgleichsplanung ist deshalb vorab auch mit dem Landratsamt, Abt. Wasserrecht, abzustimmen.
2. Niederschlagswasserbeseitigung
Das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ist bereits im Bebauungsplan ausführlich behandelt worden. Daher sollten rechtzeitig vor Baubeginn die Antragsunterlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung für das notwendige Wasserrechtsverfahren dem Landratsamt Regensburg vorgelegt werden.“
Stellungnahme Planer:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, erfordern jedoch keine Änderungen des Bebauungsplans.
Die Federführung für die Ausgleichsmaßnahmen an der Naab wird bei der Unteren Naturschutzbehörde in enger Abstimmung mit dem WWA liegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die vorgebrachten Belange zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass die vorliegende Planung von diesen nicht betroffen ist. Diese werden ebenfalls bei der Erschließungsplanung und dessen Ausführungen berücksichtigt.
16 : 0 Stimmen
10. Bund Naturschutz, OG Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg, Schreiben vom 17.11.2015:
Mit o.g. Schreiben wird mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Ausführung des vorliegenden Bebauungsplanes bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Seite 73 wahrscheinlich ein Schreibfehler vorliegt, da es sich hier um den westlichen Gebietsteil handelt. Darüber hinaus schlägt der Bund Naturschutz vor, die Ausgleichsflächen mit bienenfreundlichen Pflanzen und Bäume zu bepflanzen.
Stellungnahme Planer:
Der Anregung, auch die Ausgleichsflächen bienenfreundlich zu gestalten, wird gefolgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass die vorliegende Planung von diesen nicht betroffen ist. Die Anregung zur bienenfreundlichen Gestaltung bzw. Bepflanzung der Ausgleichsflächen ist bei den Naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelungen zu berücksichtigen. Die redaktionelle Änderung ist zu berücksichtigen.
16 : 0 Stimmen
11. Bayernwerk AG, Schreiben vom 18.11.2015:
Mit eingangs genanntem Schreiben wird auf die bereits ergangene Stellungnahme vom 29.05.2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden etc. verwiesen. Hier wurde folgendes vorgebracht:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Zusammenfassend sind folgende Belange zu berücksichtigen:
? Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich sind mindestens 3 Monate vor Baubeginn anzuzeigen.
? Querungen von Kabeltrassen durch festgesetzte Baumstandorte sind zu vermeiden.
? Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Bei einer Unterschreitung sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
? Bei unvermeidbaren Querungen müssen vom Versorgungsträger entsprechende Schutzvorrichtungen (Leerrohre) vorgesehen werden (= Umkehr der Baulast - Wurzelschutz zugunsten der Gemeinde).
? Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Kosten für die erforderlichen Erdarbeiten bei einer Verlegung der bestehenden (zwei) 20 kV- und 0,4 kV-Kabel im überplanten Gebiet nach dem Konzessionsvertrag von der Gemeinde zu tragen sind. Verlege- und Montagearbeiten trägt die Bayernwerk AG.
? Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Erweiterung des Baugebietes eine neue Trafostation zwingend erforderlich wird“.
Der Gemeinderat nahm die Belange in seiner Sitzung vom 02.07.2015 zur Kenntnis und stellte fest, dass Änderungen am Bebauungsplan nicht veranlasst sind. Die Belange der Bayernwerk AG betreffen ausschließlich die Erschließungsplanung bzw. dessen Ausführung. Hier werden diese entsprechend berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den erneuten Hinweis der Bayernwerk AG auf die bereits vorgebrachten Belange zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass die vorliegende Planung von diesen nicht betroffen ist. Diese werden ausschließlich bei der Erschließungsplanung und dessen Ausführungen berücksichtigt.
16 : 0 Stimmen
12. REWAG AG & Co KG, Schreiben vom 25.11.2015:
Wir danken für Ihr Schreiben und die Übermittlung der Planungsunterlagen…wie folgt Stellung:
„Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser und elektrischer Energie außerhalb des Netzgebietes der REWAG KG. Die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser und elektrischer Energie außerhalb des Netzgebietes der REWAG KG. Die öffentliche Versorgung mit Erdgas ist durch die bestehenden Netze sichergestellt. Die Versorgung neu ausgewiesener Bauflächen kann durch eine Erweiterung der Netze ebenfalls gewährleistet werden. Eine Realisierung der Erdgaserschließung wird jedoch auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Einzelfall entschieden. Eine nachrichtentechnische Erschließung des Planungsbereichs ist seitens der Sparte Telekommunikation geplant.“
Stellungnahmen Planer
Die Stellungnahme enthält Hinweise für die Realisierung des Baugebietes, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der REWAG auf die bereits vorgebrachten Belange zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass die vorliegende Planung von diesen nicht betroffen ist. Diese werden ausschließlich bei der Erschließungsplanung und dessen Ausführungen berücksichtigt.
16 : 0 Stimmen
Landratsamt Regensburg
13. S 41 Bauleitplanung Stellungnahme vom 30.11.2015:
Das Sachgebiet 41 - Bauleitplanung weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Wohnwege mit einer Wegebreite von 2,40 m zu schmal seien, um die Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung zu erfüllen und verweist darauf, dass für Rettungsfahrzeuge eine befahrbare Breite von 3,00 m erforderlich sei (siehe Stellungnahme Tiefbau).
Stellungnahme Planer
Das Thema Breite der Wohnwege wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung als Einwand des SG 51 Tiefbau des LRA Regensburg abgewogen. Die Gesamtbreite der Wohnwege ist nach wie vor mit 3,00 m geplant. In der Abwägung wurden die niedrige Verkehrsbelastung der Wohnwege, die geringe Länge der Wege (Ausweichen auf Sichtweite in die Garagenvorplätze ist leicht möglich) und die Unzulässigkeit von Einfriedungen in der Vorgartenzone berücksichtigt. Die Möglichkeit der Begegnung von PKW/Rad ist ebenfalls gegeben, wenn einer der beiden hält.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass in der vorliegenden Planung die aufgeworfenen Problemlagen ausgereichend gewürdigt sind. Durch die Unzulässigkeit von Einfriedungen liegt die faktische Durchfahrtsbreite auch in den Vorgartenzonen bei 3,00 m.
16 : 0 Stimmen
14. L 51 Tiefbau, Stellungnahme vom 25.11.2015:
Das Sachgebiet L 51 Tiefbau gibt wie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung fachliche Empfehlungen und regt an die Befahrbarkeit der Einmündungsbereiche zu überprüfen, Sichtbehinderungen durch Pflanzungen zu vermeiden, den Begegnungsverkehr RAD/PKW in den Wohnwegen zu ermöglichen und zu überprüfen, ob die Fahrbahnbreiten der RAST 06 entsprechen.
Stellungnahme Planer
Wie in der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung bereits behandelt, sollen die Einmündungsradien nach RAST 06 im Rahmen der Erschließungsplanung im Detail berücksichtigt werden. Auch zum Begegnungsverkehr Rad/PKW und zu den überfahrbaren Mehrzweckstreifen wurde dort bereits ausführlich Stellung genommen und abgewogen. Bei der Bepflanzung werden im Rahmen der Freianlagenplanung die Sichtdreiecke berücksichtigt durch Pflanzung von hochstämmigen Straßenbäumen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Einwand zur Kenntnis und stellt auch hier fest, dass in der vorliegenden Planung die aufgeworfenen Problemlagen ausreichend gewürdigt sind. Diese werden u.a. bei der Erschließungsplanung und dessen Ausführungen berücksichtigt.
16 : 0 Stimmen
15.1 Sachgebiet L 54, Kreisbaumeisterin, Stellungnahme vom 24.11.2015 – Teil 1:
In einer ersten Stellungnahme der Kreisbaumeisterin wird die Grenzbebauung durch Anbauten als „rechtwidrig“ bezeichnet. Das Sachgebiet S41 stellt dazu jedoch im Nachgang fest, daß die Grenzbebauung durch die Satzung durchaus erlaubt werden kann bei (wie festgesetzt) „abweichender Bauweise“. Um Nachbarstreitigkeiten zu vermeiden, wird durch das LRA empfohlen, beim Grundstücksverkauf deutlich auf das Recht zur Grenzbebauung hinzuweisen. Außerdem soll in den Texthinweisen der erforderliche Brandschutz an der Grenze aufgenommen werden. Ferner wird bemängelt, dass auf der Parzelle 61 die Garage außerhalb des Baurahmens sitzt.
Stellungnahme Planer
In den textlichen Festsetzungen wird ergänzend aufgenommen, dass grenzseitige Fassaden der Anbauten zum Schutz nachbarlicher Belange nicht mit Fenstern versehen werden dürfen. In den textlichen Hinweisen wird zusätzlich auf die Erfordernisse des Brandschutzes bei Grenzbebauung hingewiesen. Im Plan wird bei Parzelle 61 der Baurahmen für eine Garage nach Norden erweitert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Einwand zur Kenntnis und beauftragt den Planer die vorgeschlagenen textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Der Baurahmen ist bei Parzelle 61 für eine Garage nach Norden hin zu erweitern.
16 : 0 Stimmen
15.2 Sachgebiet L 54, Kreisbaumeisterin, Stellungnahme vom 24.11.2015 – Teil 2:
Aufgrund der Zuwanderungsthematik und den erhöhten Wohnungsbedarf an bezahlbaren und sozial geforderten Wohnraum sollten z.B. vier Parzellen (ggf. 39 – 42) zusammengelegt und herfür mehrgeschossige Wohnungen (E+II) geplant werden.
Stellungnahme Planer
Stellungnahme zur dreigeschossigen Bebauung auf den Parzellen 39-42 wird nachgeliefert (keine Änderung, wegen Ortsbild, Einfügung in die Umgebung, erhöhtem Schattenwurf auf die Hinterlieger, möglicherweise erforderlicher Anhebung des Schallschutzwalls, damit insgesamt erhebliche Änderungen in der Planung…).
Ggf. nach Beratung: Bei den Parzellen 39-42 in der vorgesehenen Baustruktur E+I jeweils bis zu vier (statt zwei) Wohneinheiten als Kleinwohnungen zulassen (im Schnitt sind bis ca. 60 qm möglich).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Es sind keine Änderungen am Bebauungsplan veranlasst.
16 : 0 Stimmen
Bürgermeister Obermeier weist ergänzend darauf hin, dass hinsichtlich der Anforderungen für den sozialen Wohnungsbau weitergehende Überlegungen im Gemeinderat anzustellen seien; eine Realisierung des sozialen Wohnungsbaus im Baugebiet Pettendorf Südwest sei jedoch angesichts der strategischen Entwicklungsplanung für die Gemeinde nicht indiziert.
16. Sachgebiet S 31-640, Staatliches Abfallrecht, Wasserrecht, Stellungnahme vom 23.11.2015:
… im Entwurf der o. g. Bauleitplanung wurde unser Hinweis aus unserer Stellungnahme vom 27.05.2015 auf die geothermische Nutzung unter Nr. 9 der Hinweise aufgenommen. Daher ist unserer Stellungnahme nichts Weiter hinzuzufügen.
Wir möchten die Gemeinde Pettendorf vorsichtshalber darauf hinweisen, dass für die kommunale Niederschlagswasserentsorgung aus dem Baugebiet für die Einleitung des Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) oder in ein Oberflächengewässer (namenlose Graben) rechtzeitig ein Antrag für eine gehobene Erlaubnis gestellt werden sollte, damit die Erschließung bei Bebauung der Grundstücke gesichert ist.
Stellungnahme Planer
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Es sind keine Änderungen am Bebauungsplan veranlasst.
16 : 0 Stimmen
17. Sachgebiet L 16 Abfallwirtschaft, Stellungnahme vom 24.11.2015:
Es wird darauf hingewiesen, daß die Müllfahrzeuge die Wohnwege nicht befahren werden, und Abfälle daher an der Sammelstraße bzw. an den Wohnstraßen A und B zur Abholung bereitzustellen sind.
Stellungnahme Planer
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Aufstellflächen an der Sammelstraße sind im Plan bereits enthalten, ebenso der entsprechende Information in den textlichen Hinweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Es sind keine weiteren Änderungen am Bebauungsplan veranlasst.
16 : 0 Stimmen
18. Sachgebiet S 33-1 Immissionsschutz, Stellungnahme vom 17.11.2015:
Die schalltechnische Untersuchung (GEOVERSUM v. 20.10.2015) stellt aus fachlicher Sicht eine geeignete Abwägungsgrundlage dar. Es bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen die Planungen, wenn die Ausführungen des Gutachtens (Festsetzungen und Hinweise) übernommen werden. Die in der Anlage zu diesem Schreiben gekennzeichneten Passagen zum Schalleistungspegel und zu den Betriebszeiten sollten gestrichen werden (siehe Planteil F Nr. 1.1).
Stellungnahme Planer
Der Anregung wird gefolgt, die folgenden beiden Sätze zu Punkt 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung zu streichen: „Nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO wird der emissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nachts auf 45 dB (A) festgesetzt. Samstag ab 18:00 h, Sonntag und Feiertag keine Betriebszeiten zulässig“.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beauftragt den Planer die folgende Anpassungen unter Punkt 1.1 durchzuführen: „Nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO wird der emissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nachts auf 45 dB (A) festgesetzt.“ Der Zusatz: „Samstag ab 18:00 h, Sonntag und Feiertag keine Betriebszeiten zulässig“ bleibt bestehen, da ggf. beantragte
Abweichungen gesondert behandelt werden können.
16 : 0 Stimmen
19. Kreisbrandrat, Stellungnahme vom 24.11.2015:
Der Kreisbrandrat zeigt sich mit der Planung einverstanden mit Ausnahme von 3 Punkten.
- Frage, ob die provisorische Wendefläche bei den Parzellen 18/19 bestehen bleibt.
- Wendeflächen müssen auch von der Feuerwehr benutzt werden können.
- ausreichend Über/Unterflurhydranten vorsehen
Stellungnahme Planer
Die beiden provisorischen Wendeflächen (an den vorläufigen Enden der Sammelstraße) bleiben bestehen, solange sie erforderlich sind und die Erschließungsstraße nicht im Rahmen weiterer Bauabschnitte fortgeführt wird. Über die weiteren Punkte der Stellungnahme wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits folgendermaßen entschieden:
„Die Löschwasserversorgung und die Lage der Unter/Überflurhydranten werden in der Erschließungsplanung mit dem Kreisbrandrat abgestimmt. Die provisorischen Wendeflächen werden so gebaut, dass Feuerwehrfahrzeuge wenden können.“
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Einwand zur Kenntnis. Es sind keine Veränderungen veranlasst.
15 : 0 Stimmen
Gemeinderat Gerdes ist nicht anwesend.
20. Redaktionelle Änderungen der Verwaltung:
Folgende redaktionellen Änderungen werden vorgeschlagen:
F) Festsetzungen durch Text:
3.1.g. Präzisierung: bei Flachdächern die Oberkante der Attika = Abschlusswand zur Verdeckung des Daches (nur im Bild dargestellt)
3.1.h. statt nördlich muss dies richtigerweise östlich heißen
3.1.i Immission
7.c. muss heißen 1m ansonsten Widerspruch zu 3.1.f.
8.1.b) Präzisierung: inklusive Immissionsschutzwand
J) Textliche Hinweise:
20. sind anstelle soll (siehe Festsetzung 3.1.h.)
L) Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung:
4.9. Wasserversorgung
Seite 77, 2. Absatz
? Satz 2: Die neue Trasse ist im…….
? In Teilbereichen verläuft die neue Trasse unter der geplanten Wohnstraße Typ A und der Wohnsammelstraße.
? Der Trinkwasseranschluss wird mit separater Leitung (über das GEmE: dies streichen, da irreführend) erstellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die redaktionellen Änderungen zur Kenntnis und beauftragt die Planer diese entsprechend zu korrigieren bzw. anzupassen.
16 : 0 Stimmen